Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. März d. J. beschlossen: 
Abs. 3 der Ziffer 14 der Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirtschaft- 
ben und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe,) erhält folgenden 
Zusatz: 
Die Direktivbehörde kann gestatten, daß denaturiertes Bestellsalz, welches durch die 
bestimmungsgemäße Verwendung in dem Gewerbebetriebe des Bezugsberechtigten nicht 
aufgebraucht und ohne Aufwendung besonderer Kosten auch nicht vernichtet werden 
kann, nach nochmaliger Denaturierung oder, sofern es für die Bereitung von Genuß- 
mitteln für Menschen unzweifelhaft unbrauchbar geworden ist, auch ohne Denaturierung 
an Landwirte oder andere berechtigte Gewerbetreibende zu steuerfreien Zwecken über- 
lassen werden darf. Die Uberwachungsmaßregeln nach den Ziffern 15, 17 und 19 
bis 21 finden auf solches Salz Anwendung. 
Berlin, den 30. März 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rauschning. 
  
4. Polizeiwesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
4 
S ' .. . 
Name und Stand Alter und Heimat Grund ne welche die datum 
5. der Bestrafung. usweisung Ausweisungs- 
5 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses 
S V= 
1. 2. I g. 4. .. 6. 
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Rudolf Friedrich geboren am 14. Oktober 1881 zusschwerer und ein-Königlich Saächsische 11. Januar 
Eduard Rizek, 
Arbeiter, 
facher Diebstahl im 
Rückfalle (1 Jahr 
10 Monate Zucht- 
haus, laut Erkennt- 
nis vom 22. Sep- 
tember 1903), 
Unterschlagung, Heh- 
Kreishauptmannschaft d. J. 
Dresden, ortsangehörig zu Mlasic, 
Dresden, 
Bezirk Melnik, Böhmen, 
Emil Willen, Uhr-geboren am 6. Juni 1866 zu Saulés. Kaiserlicher Bezirksprä= 17. März d. J. 
  
  
  
macher, Kanton Neuchätel, Schweiz, schweize-lerei und schwerer sident zu Colmar, 
rischer Staatsangehöriger, Diebstahl inje einem 
Falle (2 Jahre 6 Mo- 
nate Zuchthaus, laut 
Erkenntnis vom 10. 
Oktober 1902), 
des Strafgesetzbuchs. 
Kaiserlicher Bezirkspräsi= 22. März d. J. 
dent zu Colmar, 
  
b) Auf Grund des § 362 
geboren am 10. Februar 1861 zu Landstreichen, 
Kanton Bern, Schweiz, 
C 
. Theophil Casimir 
Beauron, Tagner, Bonfol, 
schweizerischer Staatsangehöriger, 
r— 
Eova Branach, 
Arbeiterin, 
  
geboren im Jahre 1875 zu Poreby-Landstreichen 
österreichische Betteln, 
Kupinskie, Galizien, 
Staatsangehörige, 
*) Zentralblatt für 1888 S. 642. 
und Königlich Preußischer 
13. März d. J. 
Regierungspräsident zu 
Magdeburg, 
 
	        
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