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bewerb des Handels offen blieb, und daß eine starke, aufgeklärte ein—
heimische Regierung für Ordnung sorgte und unbefugte Eingrisfe von
außen abzuwehren wußte. Der deutsche Fabrikant und Kaufmann brauchen
den ehrlichen Nebenbuhler niemals zu fürchten, wohl aber den poli—
tischen Bedränger und Eroberer. Unverletzlichkeit des chinesischen Ge—
biets, offene Tür für den Handel und Festigung der chinesischen Re—
gierung sind deshalb die Leitsterne der deutschen Politik während der
letzten beiden Jahrzehnte gewesen, nicht ans tugendhafter Empfindsamkeit,
sondern im wohlverstandenen eigenen Interesse, und wenn man in
Oentschland vorübergehend irre wurde an der Durchführbarkeit dieser
Politik, so hatte dies seinen Grund lediglich in den Machtbestrebungen
der vier anderen Großmächte, deren Riesenplänen gegenüber die deutschen
Absichten immer von einer zwerghaften Bescheidenheit blieben.
Oie folgenden Betrachtungen werden dies näher dartun, wie sie auch
zeigen werden, daß jene Machtbestrebungen mit dem Grundsatze der
offenen Tür und der Unverletzlichkeit Chinas trotz aller lauten Versicherungen
vom Gegenteil nicht zu vereinigen waren, und sie werden
dabei den Beweis erbringen, daß England, Frankreich und Japan nach
gemeinsamem Plane jede Weitcerentwicklung der deutschen Stellung in
Ostasien zu hindern und den deutschen Wettbewerb auszuschalten trachteten.
Schon gleich nach dem Frieden von Schimonoseki begannen Rußland
und Frankreich ihre breit angelegte Stellung im Norden und
Süden an den Grenzen Chinas derartig vorzutreiben, daß Deutschland
und, in weit höherem Maße, England von wachsender Besorgnis erfüllt
wurden. Im Juni 1895 gelang es Frankreich, im Widerspruch mit
seinem Versprechen von 1885 (s. oben S. 437), bei China nicht bloß ein wesentliches
Vorschieben seiner annamitischen Grenze nach Bünnan hinein
durchzusetzen, sondern auch die Offnung mehrerer Plätze in Bünnan und
Kuangsi für den französischen Handel, vor allem aber die grundsätzliche
Zustimmung zur Verlängerung der annamitischen Eisenbahnen in
das chinesische Gebiet und ausschließliche Vorrechte bei Bergwerksunternehmungen
in den Provinzen Bünnan, Kuangsi und Knangtung zu
erlangen, wodurch drei Provinzen zu einer besonderen französischen Einflußsphäre
gestempelt wurden. Diese Abmachungen wurden im Jahre
1897 und 1898 durch die Konzessionen zum Bau bestimmter Eisenbahnlinien
durch B ünnan und Kuangsi vervollständigt.
Das Entsprechende vollzog sich im Norden von dem russischen Besitz
aus. Im Jahre 1891 war der Ban der großen sibirischen Eisenbahn
begonnen worden, die zwar ganz auf russischem Gebiete blieb, aber