Art. 2. Grundrechte. Kiefer. 951
damit ist nicht gesagt, daß der Staat das Gesetzgebungsrecht dazu mißbrauchen
dürfe, um die Individnen seiner Bürger unter Bevormundimg zu versetzen,
noch viel weniger berechtigte Korporationen, denen eine tiefgehende Wirksamkeit
zukommt. Allein, meine Herren, wenn man Ihnen von Seiten der
Antragsteller versichert, daß diese Wahrheit des modernen Staatsrechts nicht
begründet sei, so versteht man darunter einfach, daß der Staat auch heute
noch seinen Beruf zur Gesetzgebung zu theilen habe mit der Kirche. Die
Kirche ihrerseits — das wissen Sie Alle — hat jederzeit das ausschließliche
Recht in Anspruch genommen, Gesetze zu schaffen über die Ehe: sie hat
auch bis auf diesen Tag nie das Recht aufgegeben, die Ordmmg des Schulwesens
und des Volkounterrichtes, eine der mächtigsten Quellen der Kraft des
deutschen Staates, ihrerseits zu beherrschen und nicht blos die Oberaufsicht
zu führen, sondern auch die Gesetzgebung des Staates in einer Weise materiell
zu influiren, wie sie ihrem und ansschließlich mur ihrem geistlichen Interesse
entsprechen würde. Num, meine Herren, wäre ein solcher Zustand noch eine
Staatsordnung, kann man hier noch von einem Gegensatz zur Staatsomnipotenz
sprechen? Nein, das wäre das Chaes, das wäre ein Rückfall in
diejenigen Zeiten, in denen der erste Repräsentant der deutschen Nation gezwungen
war, sich zu theilen in der Herrschaft mit dem Papst. Das wäre
ja gerade der Rückfall in den Geist jener mittelalterlich-feudalen Zustände,
welche seit den Tagen Friedrichs des Großen nichts mehr sind als trübe Erinnerungen
an Zeiten des Verfalles, dem uns in unseren Tagen die Kraft
seines Staates entrissen hat. Meine Herren, wir Süddeutschen haben in
dem französischen Kriege eine alte Schuld ausgetilgt — gerade, weil ich ein
Süddeutscher bin, will ich dies hier offen aussprechen. — Wir machen keinen
Anspruch auf Lohn dafür, daß wir Alle bis aufs Acußerste eingestanden sind
für die Unabhängigkeit der Nation. Wir haben in den tapferen Kämpfen
der süddeutschen Krieger jene schmerzliche Erinnerung an die Schmach der
Rheinbunds-Episode ausgetilgt bis auf den Grund, getulgt in französischem
Blute! (Bravol) Wir haben für die einheitliche Fahne gekämpft, um welche
imter der Führung Preußens die Nation geschaart war, für unsere Selbstständigkeit
und Sicherheit, welche begründet ist in der Unabhängigkeit Deutschlands.
Allein einen gerechten Anspruch an unsere norddeutschen Freunde
haben wir zu erheben: lassen Sie uns nicht einen partikularistischen
Satz, der nicht allen Interessen genügt, den § 15 der preußischen
Verfassung, jetzt in der ersten Stunde des neuen Reiches als eine unrollkommene
Gabe auf den Tisch dieses Hauses niederlegen! Auch ich bin der
Meinung, die neulich hier ausgesprochen wurde, daß dieser Satz nicht ein
Produkt hoher Staatsweisheit sei, sondern das Produkt eines Kompromisses
zwischen der von der Revolution eingeschüchterten preußischen Regierung und
einem doktrinären Radikalismus. (Widerspruch.) Es ist also in Wahrheit
begründet, wenn man Ihnen zuruft, wir wollen unsere Geschäfte machen,
wir wollen übergehen zu den Aufgaben deutscher Gesetzgebung, in der Weise