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II. Verfügungsen ber Departemen t.
Der Departements des Innern und des Kriegs:
Des Ober-Rekrutirungsraths.
Vorladung der abwesenden Milltärpflichrigen zur Nachaushebung.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche
bei der diesjährigen Aushebung nicht erschienen
sind, ohne daß für sie eine Befreiung
nachgewiesen worden wäre, sind
nach Maßgabe ihrer Loos-Nummer zum
Kontingent oder zu dessen Ergänzung
vorläufig bezeichnet worden.
Da nun den vorläufig Bezeichneten gestattet
ist, sich wegen ihres Wegbleibens
von der Aushebung bei der Nachaushebung
zu rechtfertigen, und solchenfalls
ihre etwaigen Befreiungs-Gründe nachträglich
auszuführen, so werden dieselben
hiemit öffentlich aufgerufen, sich zu diesem
Ende bei der Nachaushebung, wolche
an heutigem Tage beginnt, und den lezten
d. M. endigt, in der berreffenden Kreisstadt
einzufinden, widrigenfalls gegen sie
als Ungehorsame nach Vorschrift deo Rekrutirungs
= Gesebes verfahren werden
wird.
Stuttgart den 1. April 1833.
Kapff.
Ü —
Dienst-Erledigungen.
Durch die Vefoͤrderung des Ober-Justiz-Sekretärs
Fleischmann zum Assessor
bei dem Königl. Gerichtshofe in Ulm ist
eine Sekretärs-Stelle bei dem Königl.
Gerichtshofe in Tübingen erledigt worden.
Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb
drei Wochen bei dem letztgedachten
Gerichtshose zu melden.
Die erledigte Pfarrei Gußenstadt, Dioͤ-cese
Heidenheim, hat, nachdem die bisheri-