Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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II.  Verfügungsen  ber  Departemen  t.

Der  Departements  des  Innern  und  des  Kriegs:

Des  Ober-Rekrutirungsraths.

Vorladung  der  abwesenden  Milltärpflichrigen  zur  Nachaushebung.

Diejenigen  Militärpflichtigen,  welche
bei  der  diesjährigen  Aushebung  nicht  erschienen
  sind,  ohne  daß  für  sie  eine  Befreiung
  nachgewiesen  worden  wäre,  sind
nach  Maßgabe  ihrer  Loos-Nummer  zum
Kontingent  oder  zu  dessen  Ergänzung
vorläufig  bezeichnet  worden.

Da  nun  den  vorläufig  Bezeichneten  gestattet
  ist,  sich  wegen  ihres  Wegbleibens
von  der  Aushebung  bei  der  Nachaushebung
  zu  rechtfertigen,  und  solchenfalls

ihre  etwaigen  Befreiungs-Gründe  nachträglich
  auszuführen,  so  werden  dieselben
hiemit  öffentlich  aufgerufen,  sich  zu  diesem
Ende  bei  der  Nachaushebung,  wolche
an  heutigem  Tage  beginnt,  und  den  lezten
d.  M.  endigt,  in  der  berreffenden  Kreisstadt
  einzufinden,  widrigenfalls  gegen  sie
als  Ungehorsame  nach  Vorschrift  deo  Rekrutirungs
  =  Gesebes  verfahren  werden
wird.
Stuttgart  den  1.  April  1833.
Kapff.

Ü  —

Dienst-Erledigungen.

Durch  die  Vefoͤrderung  des  Ober-Justiz-Sekretärs
  Fleischmann  zum  Assessor
bei  dem  Königl.  Gerichtshofe  in  Ulm  ist
eine  Sekretärs-Stelle  bei  dem  Königl.
Gerichtshofe  in  Tübingen  erledigt  worden.

Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb
  drei  Wochen  bei  dem  letztgedachten
  Gerichtshose  zu  melden.

Die  erledigte  Pfarrei  Gußenstadt,  Dioͤ-cese
  Heidenheim,  hat,  nachdem  die  bisheri-