372 71. Antrag Kardorff. — 72. Bundesrat und Reichstagsbeschluß.
auf eine Anzahl landwirtschaftlicher Geräte sah der Antrag Kardorff eine Ermäßigung
vor. Bei der dritten Lesung des Tarifgesetzes sollte dann die Verständigung über den
Hauptpunkt, die Minimalzölle, in der Art erfolgen, daß die von der Kommission beschlossenen
Minimalzölle auf Pferde, Vieh und Fleisch beseitigt, die Mindestsätze für
Weizen, Roggen und Haser auf die Vorschläge der Regierung zurückgeführt, der Gerstenzoll
gespalten wurde, indem der Zoll auf Braugerste von 3 auf 4 Mark erhöht, für
Futtergerste aber überhaupt kein Mindestzoll festgesetzt wurde. Auf diesem Hintergrunde
gewann der Antrag Kardorff für das Schicksal des ganzen Gesetzes die entscheidende
Bedeutung. Deshalb bat der erste Redner des Tages, der nationalliberale Abgeordnete
Bassermann, den anwesenden Reichskanzler um eine Erklärung über die Stellung der verbündeten
Regierungen.
Reichskanzler Graf von Bülowig:
Meine Herren, der Herr Abgeordnete Bassermann hat dem Wunsche
Ausdruck gegeben, daß ich mich aussprechen möchte über die in dem Antrag
v. Kardorff vorgesehene Herabsetzung einer Anzahl von Indnustriezöllen,
über die Viehzölle und über die Handhabung der Seuchenpolizei.
Was zunächst die Herabsetzung einer Anzahl von Industriezöllen
angeht, so möchte ich darauf allgemein hinweisen, daß es sich bei der
Zolltarifvorlage der verbündeten Regierungen um einen autonomen Tarif
handelt, der bestimmt ist, als Grundlage für Handelsvertragsnnterhandlungen
zu dienen. Von entscheidender Bedentung kann es deshalb für
die verbündeten Regierungen nicht sein, wenn die Sätze der Positionen
in der Kommission im einzelnen nach oben oder nach unten Abänderungen
erfahren haben. Die verbündeten Regierungen müssen aber doch Wert
darauf legen, daß die in ihrem Tarifentwurf enthaltenen Verhandlungsobjekte
keine zu weitgehende Abschwächung erfahren. Als erwünscht kann
ich deshalb die in dem Antrag Kardorff und Genossen vorgesehenen Ermäßigungen
von antonomen Zollsätzen des Tarifs nicht bezeichnen. Wenn
indessen der Reichstag die vorgeschlagene Ermäßigung einer Anzahl von
Industriezöllen beschließen sollte, so werden die verbündeten Regierungen
diesen Vorschlag in eine der Wichtigkeit der Sache entsprechende ernste
und wohlwollende Erwägung ziehen.
(Lachen links.)
Die handelspolitischen Gründe, aus welchen die verbündeten Regierungen
auf eine gesetzliche Bindung der Viehzölle nicht eingehen können, sind von
mir und meinen Vertretern wiederholt und eingehend dargelegt worden.
Die verbündeten Regierungen sind aber fest entschlossen, beim Abschluß
von Handelsverträgen unserer heimischen Viehzucht einen Zollschutz in der
Höhe zu sichern, welche erforderlich ist für ihre gedeihliche Fortentwicklung
1) Sten. Ber. d. R.-T., 10. Leg.-Per., II. Session, 234. Sitzung, S. 7088.