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punkte begonnen, da das türkische Rechtsleben so weit
eedieben war, dass es all die Schranken und Fesschn deutlich
erkannte, die ein Verband von mächtigen Staaten ihm
auferlegt hatte. Nach den Schilderungen, die wir sowolıl
in der Gescnichte der Kapitulationen, als in der Beschreibung
der Wirkung derselben, zu geben Üelegenlıeit
hatten, kann es uns heutzutage durchaus nicht Wunder
nchmen, dass einen wesentlichen Grundzug der Politik
jedes wirklichen türkischen Staatsmannes das Bestreben
nach Abschaffung oder wenigstens Milderung dieser veralteten
Bestimmungen bilden musste.
Wenn auclı erst die Bemühungen des jetzigen türkischen
Grossvezirs Talaat-Pascha von endgültigem Erfolge
gekrönt sein soliten, indem es ihm gelang, wenigstens
den Block der Zentralinächte für seine Anschauungen
zu gewinnen, so können wir doch bereits im
19., ja sogar schon im 18. Jahrhundert ähnliche türkische
Aspirationen beobachten. !)
Aber auch die damals an der Türkei interessierten
Mächte begannen allmählich zu erkennen, dass ein aufstiebendes
Volk auf die Dauer, eine derart jede innere
Entwicklung hemmende Einrichtung, wie sie die Kapitulatinoen,
insbesondere in ihrer rücksichtslosen Anwendungsweise
darstellten, nicht gutwillig ertragen werde
und versuchten, ‘die türkische öffentliche Meinung zunächst
durch verschiedene Zusicherungen zu besänftigen.
lın 14. Protokoll des Pariser Vertrages vom 25. März
1856 erklärten die Mächte, „dass die Kapitulationen einer
Situation entsprechen, welcher der Friedensvertrag notwendigerweise
ein Ende zu setzen bestrebt sein muss,
und dass die Privilegien, welche jene den Personen vertragsmässig
zugestehen, die Autorität der Pforte in bedauernswerte
Örenzen einschränke‘.”)
Ali-Pascha trat in dieser Sitzung auch ziemlich energisch
auf und erklärte unumwunden, dass die Kapitulationen
den Fremden bezüglich ihrer eigenen Sicherheit
und der Entwicklung ihrer Geschäfte schaden, da die
vermittelnde Macht der lokalen Behörden durch sie gehemmt
werde und dass die lurisdiktionsgewalt, mit der
die fiemden Agenten ihre Landsleute beschützen, „constitue
une multiplicite de gouvernements dans le Gouvernement,
et par consequant un obstacle infranchissable
I) Vgl. Anhang: die Meerengenirage.
2} Noradounghian Bd. Ill. S. 38: M. le Baron de Bourqueney
et les autres Plenipotentiaires avec lui reconnaissent ......-.-