Full text : Kapitulationen der Türkei, deren Aufhebung und die neuen deutsch-türkischen Rechtsverträge.

—  16  —

punkte  begonnen,  da  das  türkische  Rechtsleben  so  weit
eedieben  war,  dass  es  all  die  Schranken  und  Fesschn  deutlich
  erkannte,  die  ein  Verband  von  mächtigen  Staaten  ihm
auferlegt  hatte.  Nach  den  Schilderungen,  die  wir  sowolıl
in  der  Gescnichte  der  Kapitulationen,  als  in  der  Beschreibung
  der  Wirkung  derselben,  zu  geben  Üelegenlıeit
hatten,  kann  es  uns  heutzutage  durchaus  nicht  Wunder
nchmen,  dass  einen  wesentlichen  Grundzug  der  Politik
jedes  wirklichen  türkischen  Staatsmannes  das  Bestreben
nach  Abschaffung  oder  wenigstens  Milderung  dieser  veralteten
  Bestimmungen  bilden  musste.

Wenn  auclı  erst  die  Bemühungen  des  jetzigen  türkischen
  Grossvezirs  Talaat-Pascha  von  endgültigem  Erfolge
  gekrönt  sein  soliten,  indem  es  ihm  gelang,  wenigstens
  den  Block  der  Zentralinächte  für  seine  Anschauungen
  zu  gewinnen,  so  können  wir  doch  bereits  im
19.,  ja  sogar  schon  im  18.  Jahrhundert  ähnliche  türkische
Aspirationen  beobachten.  !)

Aber  auch  die  damals  an  der  Türkei  interessierten
Mächte  begannen  allmählich  zu  erkennen,  dass  ein  aufstiebendes
  Volk  auf  die  Dauer,  eine  derart  jede  innere
Entwicklung  hemmende  Einrichtung,  wie  sie  die  Kapitulatinoen,
  insbesondere  in  ihrer  rücksichtslosen  Anwendungsweise
  darstellten,  nicht  gutwillig  ertragen  werde
und  versuchten,  ‘die  türkische  öffentliche  Meinung  zunächst
durch  verschiedene  Zusicherungen  zu  besänftigen.

lın  14.  Protokoll  des  Pariser  Vertrages  vom  25.  März
1856  erklärten  die  Mächte,  „dass  die  Kapitulationen  einer
Situation  entsprechen,  welcher  der  Friedensvertrag  notwendigerweise
  ein  Ende  zu  setzen  bestrebt  sein  muss,
und  dass  die  Privilegien,  welche  jene  den  Personen  vertragsmässig
  zugestehen,  die  Autorität  der  Pforte  in  bedauernswerte
  Örenzen  einschränke‘.”)

Ali-Pascha  trat  in  dieser  Sitzung  auch  ziemlich  energisch
  auf  und  erklärte  unumwunden,  dass  die  Kapitulationen
  den  Fremden  bezüglich  ihrer  eigenen  Sicherheit
und  der  Entwicklung  ihrer  Geschäfte  schaden,  da  die
vermittelnde  Macht  der  lokalen  Behörden  durch  sie  gehemmt
  werde  und  dass  die  lurisdiktionsgewalt,  mit  der
die  fiemden  Agenten  ihre  Landsleute  beschützen,  „constitue
  une  multiplicite  de  gouvernements  dans  le  Gouvernement,
  et  par  consequant  un  obstacle  infranchissable

I)  Vgl.  Anhang:  die  Meerengenirage.
2}  Noradounghian  Bd.  Ill.  S.  38:  M.  le  Baron  de  Bourqueney
et  les  autres  Plenipotentiaires  avec  lui  reconnaissent  ......-.-