Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

  
Nummer 
Zoll- 
tarifs 
Zollsatz 
für 
1 dz 
Tarasätze 
  
(880) 
881 
883 
885 
886 
887 
  
der Nr. 887 gehören oder durch die Ver- 
bindung mit anderen Stoffen unter höhere 
Zollsätze fallen: 
feine, insbesondere alle polierten, ver- 
nickelten, gefärbten, lackierten oder ver- 
nierten Waren 
andere als feine, weder poliert noch ver- 
nickelt, gefärbt, lackiert oder verniert; 
Blattmetall 
(881/91) Waren aus unedlen Metallen 
oder aus Legierungen unedler Metalle: 
Blech: 
vergoldet 
verftlbert. 
Draht, auch auf anderen Draht aus unedlen 
Metallen oder Legierungen unedler Metalle 
gesponnen: 
vergoldet 
versilbert 
Unechtes Gold= und Silbergespinst auch aus ver— 
goldeten oder versilberten tierischen Häutchen, so- 
wie Tressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, 
Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacher- 
waren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, 
Horn, Leder) aus unechtem Gold= oder Silber- 
espinst ohne Beimischung von anderen Ge- 
spinften, wenn der Kern besteht: 
ganz oder teilweise aus Seide, künsticher 
eide oder Florettseide . 
aus anderen Spinnstoffen 
Waren ganz oder teilweise aus vergoldeten un— 
edlen Metallen oder Legierungen unedler Me— 
talle, soweit sie nicht besonders ausgenommen 
sind oder durch die Verbindung mit anderen 
Stoffen unter höhere Zollsätze fallen 
Waren ganz oder teilweise aus versilberten un- 
edlen Metallen oder Legierungen unedler 
Metalle, soweit sie nicht besonders ausge- 
nommen sind oder durch die Verbindung mit 
anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen 
Unechtes Blattgold und unechtes Blattsilber 
(unechter Gold= und Silberschaum) 
Schmuck-, Zier= und sonstige Luxusgegenstände 
ganz G teilweise aus unedlen Metallen 
oder aus Legierungen unedler Metalle, fein 
  
30 
100 
60 
150 
100 
120 
120 
  
  
l 
l 
  
Kisten 13, Fässer 13, Körbe 6. 
Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 9. 
Kisten 18, Fässer 18, Körbe 13, Ballen 6. 
15
	        
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