Nummer
Zoll-
tarifs
Zollsatz
für
1 dz
Tarasätze
(880)
881
883
885
886
887
der Nr. 887 gehören oder durch die Ver-
bindung mit anderen Stoffen unter höhere
Zollsätze fallen:
feine, insbesondere alle polierten, ver-
nickelten, gefärbten, lackierten oder ver-
nierten Waren
andere als feine, weder poliert noch ver-
nickelt, gefärbt, lackiert oder verniert;
Blattmetall
(881/91) Waren aus unedlen Metallen
oder aus Legierungen unedler Metalle:
Blech:
vergoldet
verftlbert.
Draht, auch auf anderen Draht aus unedlen
Metallen oder Legierungen unedler Metalle
gesponnen:
vergoldet
versilbert
Unechtes Gold= und Silbergespinst auch aus ver—
goldeten oder versilberten tierischen Häutchen, so-
wie Tressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln,
Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacher-
waren (auch mit Einlagen von Holz, Bein,
Horn, Leder) aus unechtem Gold= oder Silber-
espinst ohne Beimischung von anderen Ge-
spinften, wenn der Kern besteht:
ganz oder teilweise aus Seide, künsticher
eide oder Florettseide .
aus anderen Spinnstoffen
Waren ganz oder teilweise aus vergoldeten un—
edlen Metallen oder Legierungen unedler Me—
talle, soweit sie nicht besonders ausgenommen
sind oder durch die Verbindung mit anderen
Stoffen unter höhere Zollsätze fallen
Waren ganz oder teilweise aus versilberten un-
edlen Metallen oder Legierungen unedler
Metalle, soweit sie nicht besonders ausge-
nommen sind oder durch die Verbindung mit
anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen
Unechtes Blattgold und unechtes Blattsilber
(unechter Gold= und Silberschaum)
Schmuck-, Zier= und sonstige Luxusgegenstände
ganz G teilweise aus unedlen Metallen
oder aus Legierungen unedler Metalle, fein
30
100
60
150
100
120
120
l
l
Kisten 13, Fässer 13, Körbe 6.
Kisten 20, Fässer 20, Körbe 13, Ballen 9.
Kisten 18, Fässer 18, Körbe 13, Ballen 6.
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