Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Verzeichnis " 
der Zoll= und Steuerstellen, denen hinsichtlich des Zigarettenbegleitscheinverkehrs 
Abfertigungsbefugnisse beigelegt sind. 
(§ 22 der Ausführungsbestimmungen zum Zigarettensteuergesetze vom 3. Juni 1908.) 
A. 
Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen. 
Königreich Preußen: 
Sämtliche Amssstellen,) in deren Hebebezirk 
sich Betriebe befinden, die zigarettensteuerpflichtige 
Waren herstellen. 
Ränigreich BZayern: · 
SämtlicheSteuerstellen,inderenBezirkensich 
Erzeugungsstätten von Zigarettentabak, Zigaretten 
und Zigarettenhüllen befinden. 
Rönigreich Sachsen: 
Die Hauptzollämter Chemnitz, Dresden I!, 
Freiberg, Leipzig I, Leipzig II, Meißen und 
Zwickau; 
die Zollabfertigungsstellen am Hauptbahn- 
hof und am Südbahnhof in Chemnitz, am 
Bahnhofe Friedrichstadt, am Güterbahnhof 
Altstadt, im Packhofe, in Neustadt und am 
König Albert-Hafen in Dresden, am Baye- 
rischen Bahnhofe, am Berliner Bahnhofe, am 
Dresdener Bahnhof und am Bahnhofe Plag- 
witz-Lindenau in Leipzig, am Bahnhof in 
Zwickau; 
das Nebenzollamt I in Neugersdorf; 
die Steuerämter Döbeln und Glauchau; 
die Untersteuerämter Burgstädt, Mittweida, 
Dippoldiswalde, Döhlen, Roßwein, Altenburg, 
Bernstadt und Herrnhut. 
Känigreich Württemberg: 
Sämtliche zur Ausfertigung und Erledigung 
von Zollbegleitscheinen ermächtigten Amter, nämlich 
die Hauptzollämter Friedrichshafen, Heil- 
bronn, Stuttgart und llm; 
die Zollabfertigungsstellen im städtischen 
Lagerhaus in Stuttgart und am Bahnhof 
in Ulm; 
— 
*) Ein Verzeichnis dieser zur Zeit in Frage kommenden 
Amtsstellen ist veröffentlicht im Preußischen Zentralblatt der 
Abgaben-Gesetzgebung usw. für 1906 Seite 1381/84. Den 
dort benannten Amtsstellen ist inzwischen noch das Steuer- 
amt I in Krotoschin hinzugetreten. 
  
  
die Transitabfertigungsstelle a. d. Post und 
das Postzollamt in Stuttgart; 
die Zollämter Ravensburg, Tuttlingen, Calw, 
Cannstatt, Eßlingen, Gmünd, Ludwigsburg, 
Biberach, Göppingen, Heidenheim, Reutlingen 
und Tübingen; 
das Nebenzollamt 1 Langenargen. 
Großherzogtum Baden: 
Sämtliche Bezirkssteuerstellen (Hauptsteuer- 
ämter und Finanzämter) mit Ausnahme des Finanz- 
amts Mannheim. 
Grohherzogtum Hessen: 
Die Hauptsteuerämter Bingen, Darmstadt, 
Mainz und Offenbach. 
Großherzogtum Mlechleuburg-Schwerin: 
Das Hauptsteueramt Schwerin. 
Großherzogtum Mlechienburg-Strelitz: 
Das Steueramt Nuustrelitz. 
Großherzogtum Sachsen-Weimar: 
Die Steuerämter Jena und Weimar. 
Herzogtum Sachsen-Altenburg: 
Das Hauptsteueramt Altenburg. 
Fürstentum Reuß jüng. Linie: 
Das Hauptsteueramt Gera. 
Grohherzogtum Oldenburg: 
Das Hauptsteueramt Oldenburg. 
Herzogtum Braunschweig: 
Das Hauptsteueramt Braunschweig. 
HDerzogtum Anhalt: 
Das Hauptsteueramt Dessau; 
die Steuerämter Bernburg, Cöthen und Oranien= 
baum. 
1814
	        
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