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Verzeichnis "
der Zoll= und Steuerstellen, denen hinsichtlich des Zigarettenbegleitscheinverkehrs
Abfertigungsbefugnisse beigelegt sind.
(§ 22 der Ausführungsbestimmungen zum Zigarettensteuergesetze vom 3. Juni 1908.)
A.
Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen.
Königreich Preußen:
Sämtliche Amssstellen,) in deren Hebebezirk
sich Betriebe befinden, die zigarettensteuerpflichtige
Waren herstellen.
Ränigreich BZayern: ·
SämtlicheSteuerstellen,inderenBezirkensich
Erzeugungsstätten von Zigarettentabak, Zigaretten
und Zigarettenhüllen befinden.
Rönigreich Sachsen:
Die Hauptzollämter Chemnitz, Dresden I!,
Freiberg, Leipzig I, Leipzig II, Meißen und
Zwickau;
die Zollabfertigungsstellen am Hauptbahn-
hof und am Südbahnhof in Chemnitz, am
Bahnhofe Friedrichstadt, am Güterbahnhof
Altstadt, im Packhofe, in Neustadt und am
König Albert-Hafen in Dresden, am Baye-
rischen Bahnhofe, am Berliner Bahnhofe, am
Dresdener Bahnhof und am Bahnhofe Plag-
witz-Lindenau in Leipzig, am Bahnhof in
Zwickau;
das Nebenzollamt I in Neugersdorf;
die Steuerämter Döbeln und Glauchau;
die Untersteuerämter Burgstädt, Mittweida,
Dippoldiswalde, Döhlen, Roßwein, Altenburg,
Bernstadt und Herrnhut.
Känigreich Württemberg:
Sämtliche zur Ausfertigung und Erledigung
von Zollbegleitscheinen ermächtigten Amter, nämlich
die Hauptzollämter Friedrichshafen, Heil-
bronn, Stuttgart und llm;
die Zollabfertigungsstellen im städtischen
Lagerhaus in Stuttgart und am Bahnhof
in Ulm;
—
*) Ein Verzeichnis dieser zur Zeit in Frage kommenden
Amtsstellen ist veröffentlicht im Preußischen Zentralblatt der
Abgaben-Gesetzgebung usw. für 1906 Seite 1381/84. Den
dort benannten Amtsstellen ist inzwischen noch das Steuer-
amt I in Krotoschin hinzugetreten.
die Transitabfertigungsstelle a. d. Post und
das Postzollamt in Stuttgart;
die Zollämter Ravensburg, Tuttlingen, Calw,
Cannstatt, Eßlingen, Gmünd, Ludwigsburg,
Biberach, Göppingen, Heidenheim, Reutlingen
und Tübingen;
das Nebenzollamt 1 Langenargen.
Großherzogtum Baden:
Sämtliche Bezirkssteuerstellen (Hauptsteuer-
ämter und Finanzämter) mit Ausnahme des Finanz-
amts Mannheim.
Grohherzogtum Hessen:
Die Hauptsteuerämter Bingen, Darmstadt,
Mainz und Offenbach.
Großherzogtum Mlechleuburg-Schwerin:
Das Hauptsteueramt Schwerin.
Großherzogtum Mlechienburg-Strelitz:
Das Steueramt Nuustrelitz.
Großherzogtum Sachsen-Weimar:
Die Steuerämter Jena und Weimar.
Herzogtum Sachsen-Altenburg:
Das Hauptsteueramt Altenburg.
Fürstentum Reuß jüng. Linie:
Das Hauptsteueramt Gera.
Grohherzogtum Oldenburg:
Das Hauptsteueramt Oldenburg.
Herzogtum Braunschweig:
Das Hauptsteueramt Braunschweig.
HDerzogtum Anhalt:
Das Hauptsteueramt Dessau;
die Steuerämter Bernburg, Cöthen und Oranien=
baum.
1814