324 Schlußübersicht.
selbständige, von gesellschaftlichen Interessen unabhängige Staatsgewalt wieder
herstellt und dann umgekehrt durch die große Reform der gesamten inneren
Verwaltung alle besitzenden Klassen dem Staate und seinen Zwecken dienstbar
macht.
Dieser kurze Überblick über die Entwicklung unseres Verwaltungsrechts
während mehr denn sieben Jahrhunderten ergiebt am besten, daß das Verwaltungsrecht
das beständige Kampfobjekt zwischen Staat und Gesellschaft
und den einzelnen Gesellschaftsklassen ist. In den verschiedensten Formen und
Bildungen tritt immer derselbe Grundzug hervor, wie stets jede Gesellschaftsklasse
die öffentlichen Institutionen des Staates umzugestalten oder zu erhalten,
wie gegenüber diesen gesellschaftlichen Bestrebungen der Staat seine
Unabhängigkeit und Selbständigkeit nach innen entweder zu bewahren oder
wieder zu erringen sucht. Die Geschichte bewegt sich hier wie so oft in
einem beständigen Kreise. Wenn auch die soziale Schichtung der Bevölkerung
und infolge dessen die einzelnen Machtfaktoren verschiedene sein mögen, so ist
das Ziel des Kampfes und der Siegespreis doch stets derselbe. Aus den
verschiedenen geschichtlichen Entwickelungsphasen treten überall dieselben Parteitendenzen,
vielmehr sogar dieselben politischen Schlagwörter hervor. Wir
sehen nur in früheren Perioden vielfach jene Parteibestrebungen am Ziele,
wir sehen die Folge des Sieges solcher Bestrebungen, die wir in der Gegenwart
meist nur in ohnmächtigen Anfängen oder in absteigender Linie beobachten
können. Für die Beurteilung politischer Parteien kann deshalb die
Geschichte unseres Verwaltungsrechts von größtem Werte sein. Sie muß
zur Bildung eines objektiven politischen Urteils, welches sich von gesellschaftlichen
und Parteianschauungen frei erhält, wesentlich beitragen.
Dem Historiker ferner eröffnet sich durch die Geschichte unseres Verwaltungsrechts
eine ganz neue Perspektive für die Geschichte Preußens überhaupt.
Die Zeit, in der die Geschichtswissenschaft fast ausschließlich die auswärtige
Politik zum Gegenstande ihrer Untersuchungen und Darstellungen
machte, ist allerdings zum Glück lange vorüber, aber doch immer noch nicht
völlig überwunden. Immer noch sieht man in der auswärtigen Politik die
Hauptsache, in der inneren untergeordnetes Beiwerk. Hat doch der bedeutendste
Historiker der Gegenwart die Ansicht ausgesprochen: Die auswärtige Politik
wird von der inneren gemacht. Aus der inneren Geschichte unseres Staatswesens
ergiebt sich aber im Gegenteil unumstößlich, daß die äußere Politik
abhängig ist von der inneren, daß die soziale Entwicklung einer Nation, die
Macht oder Ohnmacht der Staatsgewalt gegenüber den gesellschaftlichen Bestrebungen
auch der äußeren Politik eines Staates die bestimmende Richtung
anweist, daß die Machtstellung nach außen vor allem abhängig ist von der