Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

—  159  —

Nr.  138.
Bestimmungen  über  die  Kommandos  zur  Militär-Turnanstalt.
Berlin,  den  12.  Juni  1881.

Zur  Militär-Turnanstalt  werden  alljährlich  Offiziere  der  Infanterie,  Jäger,  Kavallerie,  Artillerie,  Pioniere  1.  Beginn
und  des  Trains  als  Eleven  in  zwei  Kursen  kommandirt.  und  Berndi
Jeder  Kursus  dauert  5  Monate.  Keochurse.

Der  erste  Kursus  beginnt  am  1.  Oktober  und  endet  am  letzten  Februar,  der  zweite  Kurfus  beginnt
am  1.  Mätz  und  endet  am  31.  Juli.

Die  Vertheilung  der  Offlziere  auf  die  einzelnen  Waffen  liegt  dem  Inspekteur  der  Infanterieschuleu
nach  Anweisung  des  Kriegs-Ministeriums  ob  (vergl.  11  der  Dienstvorschrift  für  den  Inspekteur  der  Infanterieschulen),
  ebenso  die  Heranziehung  der  zur  Wahrnehmung  der  Hülfslehrerstellen  erforderlichen  Osfiziere.

Die  zur  Militär--Turnanstalt  behufs  ihrer  Ausbildung  zu  kommandirenden  Offiziere  müssen  sich  u.  Auswab
während  einer  mindestens  dreijährigen  Dienstzeit  als  Offizier  mit  allen  Dienstzweigen  vertrant  gemacht  haben,  der  am,
Geschick  und  Neigung  für  Turnen  und  Fechten  besitzen,  sowie  völlig  gesund  und  vochugswele  kräftig  sein,  Offiziere.
um  die  Anforderungen  des  anstrengenden  Dienstes  der  Anstalt  ertragen  zu  können.

Die  auszubildenden  Offiziere  sollen  demnächst  als  Lehrer  bei  den  Truppentheilen  Verwendung  finden;
bei  der  Auswahl  wird  daher  auch  dieser  Umstand  zu  berücksichtigen  sein.

1)  Die  Ueberweisung  der  kommandirten  Offiziere,  einschließlich  der  Hülfslehrer,  erfolgt  seitens  der  111.  Ueber.
Truppentheile  direkt  an  die  Anstalt  danch  Personalbericht  (Personalbogen,  Qualifikationsbericht  wenlungeund
  Ranglisten-Auszug  sind  nicht  erforderlich)  bis  zum  20.  Februar  bezw.  20.  September.  "

Nach  Beendigung  des  Kursus  giebt  der  Direktor  der  Militär-Turnanstalt  ein  Urtheil  über  die
kommandirt  gewesenen  Offiziere  ab,  das  auf  dem  Instanzenwege  an  den  Truppentheil  gelangt.

2)  Die  Burschen  der  kommandirten  Offiziere  werden  durch  Auszug  aus  der  Truppen-Skammrolle  zu
den  vorgedachten  Terminen  und  ebenfalls  direkt  überwiesen.

Aus  dem  Auszuge  muf  ersichtlich  sein:

der  monatliche  Löhnungssatz,

die  Führung  und
die  etwa  erlittenen  Strafen.

Den  Auszügen  sind

ein  Verpflegungs-Attest,
ein  Verzeichniß  der  mitzugebenden  Bekleidungs-  und  Ausrüstungsstücke,  sowie
die  für  die  Rückreise  erforderlichen  Requisitionsscheine

 

beizufügen.

Den  Burschen  der  kommandirten  Offiziere  sind  mitzugeben:  *
2  Feldmützen,  leidung  un
3  Waffenröcke  2c.  (1  Parade-,  1  Sonntags=  und  1  Dienstrock),  Sb-2
  Drillichjacken,  burschen.

3  —
3  Paar  Tuchhosen  2c.
2  „  weißleinene  Hosen  (nur  für  den  Sommerkurfus),
-  #rlchasen,
!.  Unterhosen,
hr  cerdlt
aar  Tuchhandschuhe
"D  a  bezw.  Schuhe,
emden  (darunter  1  neues),
elm  b4  mit  4
ornister  mit  Zubehör
1  Mantelriemen  für  Fußmannschaften,
1  Leibriemen  2c.,
1  Brotbeutel  (für  Fußmannschaften),
2  Säbeltroddel  2c.,

 

———