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des Zollsatz Benennung der Gegenstände.
Tarifs. 4 pif.
Gesetzbl. S. 145), dem Butterverkehrsgesetze vom 15. Juni 1897 (Reichs-
Gesetzbl. S. 475) und der Bekanntmachung vom 1. März 1902 (Reichs-
Gesetzbl. S. 64) für den Inlandsverkehr mit Butter vorgeschriebenen
Bedingungen entsprechen.
aus 135 30 — Käse in Laiben, sofern die Nämlichkeit der einzelnen Laibe neben Fest-
stellung der Stücke und des Gewichts durch amtliche Bezeichnung fest-
gehalten wird. ·
aus 137 8 —Eigelb.
aus 140 40 — Chilenischer, kalifornischer, westindischer, mexikanischer und La Plata-Honig.
142 15— Walrat. «
aus 162 18 75 Reismehl.
aus 164 18 75 Reisgrieß.
aus 166 10 —Sesamöl und Olivenöl in Fässern.
aus 166 9 —NRizinusöl in Fässern.
aus 169 9 — Lorbeeröl, butterartiges, in Fässern.
aus 175 15 — Seago und Tapioka, sowie Sagomehl und Tapiokamehl.
aus 202 70 — Kandierte Südfrüchte, kandierter Ingwer, kandierte Südfruchtschalen.
aus 216 75 — Eingemachter Ingwer.
aus 239 10 — Mineralische Schmieröle unter der Voraussetzung, daß nicht ein unter amt-
lichem Mitverschlusse gehaltenes Transitlager dem Bedürfnisse genügt, und
unter geeigneten zur Verhütung von Hinterziehungen anzuordnenden
Sicherheitsmaßregeln.
aus 255 10 — Feste Seife (mit Ausnahme der Zahnseife) soweit sie nicht unter Nr. 256 fällt.
aus 279 8 — Weinsäure (Weinsteinsäure).
aus 311 8 — Weinstein, gereinigt (raffiniert).
aus 312 8 — Beechweinstein.
aus 353 30 — HBollpflichtige flüchtige (ätherische) Ole.
aus 357 20 — Pomeranzenblütenwasser, nicht äther= oder weingeisthaltiges, in unmittelbaren
Umschließungen von mindestens 5 kg.
aus 623 10 — 6efärbte, gebrauchte, leere Petroleumfässer.
aus 688 10 — Geschliffene, gehobelte Schieferplatten.
aus 7938, 15, 10,
bis 79512, 20— Eiserne Röhren, gewalzt oder gezogen.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.