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3. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den Zoll= und Steuer-
stellen in Gemäßheit der Ausführungsbestimmung zu § 4 des Zolltarifgesetzes vom
25. Dezember 1902 erteilten Abfertigungsbefugnissen (Siehe Zentralblatt S 420 ff.).
Im Königreiche Preußen.
Dem Hauptsteueramte Naumburg a. Saale ist die Befugnis 12 erteilt.
Im Königreiche Sachsen.
Dem Steueramte Glauchau ist die Befugnis 7 erteilt.
Den Hauptzollämtern Pirna und Leipzig I sowie den Zollabfertigungsstellen am Bayerischen
Bahnhof, am Berliner Bahnhof und am Bahnhofe Plagwitz-Lindenau ist die Befugnis 7 entzogen.
Dem Nebenzollamt 1 Warnsdorf ist die Befugnis 35 erteilt.
Im Großherzogtume Mecklenburg-Schwerin.
Die dem Hauptzollamte Wismar erteilt gewesene Befugnis 7 ist wieder zurückgenommen.
Im Großherzogtume Sachsen-Weimar.
Den Bezirkssteuerämtern in Weimar und Eisenach und dem Steueramt in Jena ist die Be-
fugnis 10 erteilt.
Dem Bezirkssteueramt in Weida ist die Befugnis 7 nicht erteilt.
Im Herzogtume Sachsen-Meiningen.
Dem Steueramt in Sonneberg ist die Befugnis 10 erteilt.
Im Herzogtume Sachsen-Altenburg.
Dem Hauptsteueramt und der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof in Altenburg ist die Be-
fugnis 10 erteilt.
Im Fürstentume Schwarzburg-Sondershausen.
Dem Bezirkssteueramt in Arnstadt ist die Befugnis 10 erteilt, die ihm erteilt gewesene Be-
fugnis 7 ist ihm wieder entzogen.
Veränderungen in dem Stande und den Besugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Das Nebenzollamt I in Dlottowen im Bezirke des Hauptzollamts zu Johannisburg ist unter
Belassung seiner bisherigen Abfertigungsbefugnisse in ein Nebenzollamt II umgewandelt worden.
Die dem Hauptsteueramt in Neu-Ruppin beigelegte Befugnis zur Erledigung von Zollbegleit-
scheinen 1I über die für das Privatteilungslager der Firma C. E. Knöllner daselbst eingehenden
Sendungen von rohem Kaffee, Gewürzen aller Art, Feigen, Korinthen, Rosinen und Reis ist auf solche
Begleitscheinsendungen ausgedehnt worden, die zur unmittelbaren Verzollung für die genannte Firma-
eingehen, und zwar gleichviel ob diese Sendungen unter Kolloverschluß oder unter Eisenbahnwagen-
verschluß abgelassen sind.
Es ist erteilt worden:
dem Steueramt I zu Höchst a. Main im Bezirke des Hauptsteueramts zu Biebrich die unbe-
schränkte Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1,