110. 1611 269
110. Abschied der oberländischen Ligastände zu
Augsburg.
Die Gesandten der Stände sind am 16. zusammengekommen! und
haben die Punkte des Ausschreibens erörtert. — Wegen der Einnahme
des Hauses Sachsen ist ihnen das Schreiben des Kurfürsten
ob man bemelte „potontaten darzue disponiret oder sie von sich selbst fernere
assistenz abgeschlagen.“ Einer der kurbrandenburgischen Räte [wol Pruckmann]
ist aus Furcht beinaho den Assistenten beigetreten; Hessen [Landgraf
Moriz] fiel gar fast mit der Tür ins Haus, wollte Brandenburga
„,Notdurft‘‘ Sachsen nicht referieren und zwang fast die kurbrandenburgischen
Räte, in alles zu willigen, was die Assistenten wollten; „dargegen man
Brandenburg theils kein haubt gehabt, dahin man sich hette können halten.
Die assistenten haben den churfurston zue Brandenburg unter sich gehabt
und zu ihrem gefallen gebraucht. Weil dann auch darzue gekommen, dass
des kaisers räte (woruf sich Sachsen verlesst) in höchster gefahr seind und
Matthias gegen Brandenburg fleissig correspondiret, auch numehr resolvirt,
sich nicht eher aus Behmen zue begeben, er welle dann sein regiment
daselbst stabiliren und alles in sicherheit bringen, so hat solcher prooess
wegen einnebmung Saxens in die possession die brandenburgischen räte gar
heftig verdrossen; seind darüber ausgefilzt; man hat ihnen die eusserste
gefahr anerboten, biss dass sie es entlich cum protestatione tacite haben
müessen gehen lassen, wie es gehet.“ Manche gönnen eben dem Hause
Brandenburg den Zuwachs nicht; Gott wird aber alle falschen Herzen wol
finden. „Es mangelt allerseits am haubt; reliqua membra languescunt. Ess soll
kein mensch glauben, dass solche untreu unter grossen herro verhanden.
Es ist kein amor religionis oder libertatis publicae zue splieren, ehr und
eigennutz haben den vorgang. Man sagt, Brandenburg könne allein die
lande nicht erhalten, hingegen sagt man, ein land, das beisammen ist, kann
sich besser defendiren als wann es in viel theil zerrissen würt. Sachsen
kann auch allein nicht die lande erhalten sondern, wann die lande beisammen
bleiben, einen gewissen herrn haben, mit den Staden und Franzosen wol
stehen, darin beruhet ihre macht.
Das beste fundament der assistenten ist, dass durch den vertrag bei
diesen gefehrlichen leuften das churfurstliche cullegium einig sein muss,
sonst könne kein reichstag oder andere zusammenkunft gehalten werden.
Man fragt aber hinwiderumb, wer dann in solchen fällen weichen soll, der
recht oder unrecht begehret. Brandenburg erbeut sich zue schleinigem
rechte, Saxen will von keinem rechten hören, will mit gewalt in die
possession und [begert| keines andern. Brandenburgs bruder, der erzbischof |von
Magdeburg], fellet dem churfursten auch abe, die andern vettern sagen, von
der union habe der churfurst zue Brandenburg wenig hilfe zue gewarten,
und fallen also dem bei, der der union zuwider. Mancher wünschet, dass
er diese zeit nicht erlebet hette; mancher hat sich gemühet, dass er allen
seinen vigorem verloren. Hette Brandenburg keine assistenten gehabt, so
hette es aequioribus conditionibus pacisciren können“. Graf von Lynar hat
Kurbrandenburg schlechte Dienste erwiesen, Gerstenberg war stets bei ihm
und bei Distelmeyer (Schl., 13./3. ; Kopie).
ı Die Gesandten sind: für Baiern — Joachim von Donnersberg und
Eisenheim; für Bamberg — Hans Onuphrius von Pellheim; für Würzburg —
Valentin Echter zu Meepelbrunn; für Konstanz — D.r Johann Jakob
Deschler; für Augsburg (zugleich für Kempten) — D.r Mathes; für Regensburg
— D.r Simprecht Mertz, Kanzler; für Ellwangen — Gebhard Schelbammer;
für die Reichspraelaten — D.' Albrecht Everhart; für die Grafen
und Herrn -- Johann Jakob Oppenheimer.
März 21.