Beilage J.
(raust. Vergütungsordn. 8 109.)
Z. Beispiel für die endgültige Berechunng der Braustenervergütung für den Fall, daß in der Branerei
zwei verschiedene Sorten Bier, für die verschiedene vorläufige Vergütungssätze festgestellt sind, gebrant
werden und beide Sorten zur Ansfuhr kommen.
Hauptsteucramt Posen.
Endgültige Berechnung
der Brausteuervergütung für das aus der Brauerei des J. Kantorowitz in Posen
stammende, im Rechnungsjahre 1907 ausgeführte Bier.
I. Die Brausteuervergütung für Lager bier aus der
Brauerei des J. Kantorowitz zu Posen zum vorläufigen
Vergütungssatze von 1,10 Mark für 1 Hektoliter (Verzeichnis
der festgesetzten vorläufigen Vergütungssätze Nr. 5) beträgt
für die Ausfuhr:
a) der Brauerei selbst:
im I. Viertel 19000 «-
» II. e- »
» III. » «
« IV. 7 ½
b) des Schiffsmaklers Isidor Berkowitz in Thorn:
im I. Viertel 1907.
*# II. L 1
„ III. „ „
77 IV. 1 77
II. Die Brausteuervergütung für Grätzerbier (ober-
gärig) aus der Brauerei des J. Kantorowitz zu Posen zum
vorläufigen Vergütungssatze von 90 Pfennig für 1 Hekto-
liter (Verzeichnis der vorläufigen Vergütungssätze Nr. 6) be-
trägt für die Ausfuhr:
a) der Brauerei selbst:
im I. Viertel 19007
11 II. 7* VFV
7 III. 7“ r
L IV. v'# 1
.....
ttttttt
Gemäß Nachweisung (Aus-
zug aus der Nachweisung)
der ausgeführten
7094 50
Biermengen
des Amtes JDireltiv—
Mart Pi. zu vr, bezirk
100 — Posen 2 Posen
230 — ½ 1 /
510 80 „ 2 „
120 40 „ 1 „
1291.0
241 20 Thorn 1 Danzig
830 4 „ 1 „
720 40 „ 2 „
410 — „ 1 »
2202 —
1100 — Posen 3 osen
1200 o „½
800 70 » 3 „
500 00 2 »
3601 30