Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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2. Zoll-und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
  
Königreich Preußen. 
In der Bezeichnung der Amtsstellen sind folgende Anderungen eingetreten: 
1. Die Provinzialsteuerdirektionen führen die Amtsbezeichnung „Oberzolldirektion"“. In 
dem Verzeichnis der Erbschaftssteuerämter und Oberbehörden unter Angabe ihrer Ge- 
schäftsbezirke (Zentralblatt für das Deutsche Reich für 1906 S. 1103) ist bei den laufen- 
den Nummern 1 bis 23 in Spalte 5 das Wort „Provinzialsteuerdirektor“ durch das 
Wort „Oberzolldirektion“ zu ersetzen. 
Die sämtlichen Hauptsteuerämter führen die Amtsbezeichnung „Hauptzollamt“. 
3. Die sämtlichen Steuerämter und Nebenzollämter I. Klasse führen die Amtsbezeichnung 
„Zollamt 1I“ und die sämtlichen Steuerämter und Nebenzollämter II. Klasse die Amts- 
bezeichnung „Zollamt II". (Die Amtsbezeichnung „Salzsteueramt“ bleibt unverändert.) 
Die Zollabfertigungsstelle auf dem Anhalter Personenbahnhofe zu Berlin ist dem Zollamt 1 
Berlin Cöthenerstraße (früher: Postzollabfertigungsstelle IV Cöthenerstraße 28, 29) unterstellt worden. 
5 Das Zollamt II Montabaur im Bezirke des Hauptzollamts Oberlahnstein ist aufgehoben 
worden. 
Das Zollamt 1 Seidenberg-Zwecka im Bezirke des Hauptzollamts in Görlitz führt fortan die 
Bezeichnung Zollamt 1 Seidenberg-Bahnhof. 
Es ist erteilt worden: 
dem Zollamt I Bajohven und den Zollämtern II Laugallen und Kolletzischken, sämtlich im Be- 
zirke des Hauptzollamts Memel, die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1! über Um- 
zugsgut; 
dem Zollamt I Bonn-Bahnhof die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, für 
die Vergütung der Zuckersteuer beansprucht wird; 
dem Zollamte II Flammberg im Bezirke des Hauptzollamts Neidenburg die Befugnis zur 
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über Erzeugnisse der Forstwirtschaft und über Holzwaren 
(Abschn. 1B und 10 B des Zolltarifs) und zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über gesalzene 
Heringe, unzerteilt (Nr. 116 des Zolltarifs); 
dem Zollamte II Geilenkirchen im Bezirke des Hauptzollamts Aachen die Befugnis zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über rohen Kaffee, der für die Firma Philipp 
Reinertz in Geilenkirchen eingeht und von ihr wieder ausgeführt wird; 
dem Zollamt l Gnesen im Bezirke des Hauptzollamts Posen die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über feste Quebrachoholzauszüge — Tarifnr. 384 — 
dem Zollamt 1 Diez im Bezirke des Hauptzollamts Oberlahnstein die Befugnis zur Erledigung 
von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz; 
dem Zollamt 1 Oberhausen im Bezirke des Hauptzollamts Duisburg die Befugnis zur Erledi- 
gung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter, die für das Privattransitlager des 
Zigarrenfabrikanten B. Albracht in Oberhausen eingehen; 
dem Zollamt 1 Pleschen im Bezirke des Hauptzollamts Ostrowo und dem Zollamte II Oldesloe 
im Bezirke des Hauptzollamts Wandsbek die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II und 
von Begleitscheinen II über inländisches Salz; 
dem Zollamt l Kempen im Bezirke des Hauptzollamts Ostrowo und den Zollämtern II Meisen- 
heim und Sobernheim im Bezirke des Hauptzollamts Kreuznach die Befugnis zur Erledigung von 
Begleitscheinen II über inländisches Salz; 
dem Zollamte II Pöszeiten im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Abferti- 
gung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; 
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