Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Trühere Benennung. Jetzige Benennung. 
Bollabfertigungsstelle am Bahnhofe Steinbeck in Zollamt 1 Elberfeld Bahnhof Steinbeck. 
Elberfeld. 
Vollabfertigungsstelle am Bahnhofe Rittershausen Zollamt I Barmen Bahnhof Rittershausen. 
in Barmen. 
Zollabfertigungsstelle am Hafen in Neuß. Zollamt 1 Neuß Hafen. 
Zollabfertigungsstelle in Heerdt a. Rh. Zollamt 1 Heerdt. 
Zoll= und Steuerabfertigungsstelle in St. Johann. Zollamt 1 St. Johann Bahnhof. 
Zollabfertigungsstelle am Westbahnhof in Trier. Zollamt 1 Trier Westbahnhof. 
Dampfschiffssteuerexpedition I in Emmerich. Dampfschiffsabfertigungsstelle I Emmerich. 
Dampfschiffssteuerexpedition II in Emmerich. Dampfschiffsabfertigungsstelle I Emmerich. 
Neu errichtet: 
im Gemeindebezirke Cöpenick-Forst bei Rummelsburg im Bezirke des Hauptzollamts Rixdorf 
ein Zollamt 1 unter der Bezeichnung „Zollamt 1 Cöpenick-Forst“, dem die Befugnis zur Ausfertigung 
und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Mineralöle, auch wenn sie in Eisenbahnkess elwagen. oder 
Tankkähnen unter Raumverschluß zur Abfertigung kommen, beigelegt worden ist; 
in Leverkusen im Bezirke des Hauptzollamts Cöln= Apostelnkloster für die Farbwerke vormals 
Friedrich Bayer & Co. daselbst eine ständige Zollabfertigungsstelle unter der Bezeichnung „Zollab-- 
fertigungsstelle Leverkusen Farbwerke“, die zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches 
* zuns über Branntweinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen 
efugt i 
in Lichtenberg, Hauptzollamtsbezirk Rixdorf, für die Branntwein-Reinigungsanstalt der Firma 
S. H. Fuchs & Co. eine ständige Abfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Branntweinabfertigungs- 
stelle B. Lichtenberg“, der auch die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über Branntwein- 
sendungen unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen, die für die genannte Firma 
eingehen, beigelegt worden ist; 
in Stettin ein dem Hauptzollamte Stettin-Auslandsverkehr unterstelltes Zollamt I unter der 
Sezeichmung „Zollamt ! Hansabrücke“, mit sämtlichen Abfertigungsbefugnissen des früheren Haupt- 
steueramts 1 Stettin; 
in Swinemünde ein dem Hauptzollamte daselbst unterstelltes Zollamt 1 unter der Bezeichnung 
„Zollamt I. Swinemünde“, mit sämtlichen Abfertigungsbefugnissen des Hauptzollamts Swinemünde. 
Die folgenden Zollabfertigungsstellen, bisher Sonderhebestellen der betreffenden Hauptämter: 
1. die Getreideabfertigungsstelle in Danzig, Hauptamtsbezirk Danzig, 
2. die Zollabfertigungsstelle am Eilgüterbahnhof in Hannover, Hauptamtsbezirk Hannover, 
3. die Zollabfertigungsstelle am Nordhorn-Almelo-Kanal in Frensdorferhaar, Hauptamts- 
bezirk Nordhorn, 
4. die Zollabfertigungsstelle am Hafen in Düsseldorf, Hauptamtsbezirk Düsseldorf 
sind unter der Bezeichnung 
1. Zollamt 1 Danzig Speicherinsel, 
2. Zollamt 1 Hannover Eilgüterbahnhof, 
3. Zollamt 1II Frensdorferhaar Kanal und 
4. Zollamt 1 Düsseldorf Hafen 
in selbständige Zollämter umgewandelt worden. Ihre Abfertigungsbefugnisse sind folgende: 
1. Zollamt 1 Danzig Speicherinsel:!: 3 « 
Unbeschränkte Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und I. 
Sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung. 
Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein. 
Abfertigung von Müllerei= und Mälzereierzeugnissen sowie von Rüböl, das aus Raps oder 
Rübsen hergestellt ist, uus dem Bezirke des Hauptzollamts Danzig zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein. 
 
	        
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