Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Von zubereitetem Fleische (Pökelfleisch, Schinken und Speckseiten) sind von jedem einzelnen 
Stücke 3 fettarme Proben von verschiedenen Stellen und womöglich aus der Nähe von Knochen oder 
Sehnen zu entnehmen. * 
l 5. 
Von jeder der vorstehend bezeichneten Fleischproben hat der Beschauer bei Speck 4, mithin im 
ganzen 12, im übrigen 6, mithin bei ganzen Schweinen oder halben zubereiteten Schweinen 24, bei 
einzelnen Fleischstücken 18 haferkorngroße Stückchen auszuschneiden und zwischen den Gläsern des 
Kompressoriums so zu quetschen, daß durch die Präparate gewöhnliche Druckschrift deutlich gelesen 
werden kann. Ist das Fleisch der zu untersuchenden Stücke trocken und alt, so sind die Präparate 
vor dem Quetschen 10 bis 20 Minuten mittels Kalilauge zu erweichen, welche etwa mit der doppelten 
Menge Wasser verdünntt ist. « 
§6. 
Die mikroskopische Untersuchung hat in der Weise zu erfolgen, daß jedes Präparat bei 30= bis 
höchstens 40 facher Vergrößerung langsam und sorgfältig durchmustert wird. 
Bei zweifelhaftem Befund ist die Untersuchung an einer weiteren Zahl von Fleischproben und 
Präparaten, nötigenfalls mit Hilfe stärkerer Vergrößerungen, bis zur völligen Aufklärung fortzusetzen. 
# 7. 
Entdeckt der Trichinenschauer in den untersuchten Fleischproben Trichinen oder Gebilde, deren 
Natur ihm zweifelhaft oder unbekannt ist, so sind die betreffenden Präparate und Proben mit genauer 
Bezeichnung des Ortes, Datums und der Fundstelle zu versehen und dem zuständigen Tierarzte zur 
Prüfung zu übergeben. 
Enthalten die Präparate oder Proben nach Angabe des Trichinenschauers Trichinen, so hat 
der Tierarzt den Befund unverzüglich, nötigenfalls unter Entnahme neuer Proben, nachzuprüfen. 
88. 
Falls der Tierarzt die Untersuchung auf Finnen nicht bereits vorgenommen hat, sind von dem 
Trichinenschauer unmittelbar vor der Entnahme der Fleischproben beim einzelnen Fleischstücke die Ober— 
flächen, beim ganzen Tierkörper die nach der Schlachtung und Zerlegung in Längshälften sowie nach 
Lösung der Liesen (Bauchfett) zutage tretenden Fleischteile, insbesondere an den Hinterschenkeln, am 
Bauche, am Zwerchfell, an den Zwischenrippenmuskeln, am Nacken sowie das Herz, die Zunge und die 
Kehlkopfmuskeln auf das Vorhandensein von Finnen zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Unter— 
suchung ist dem Tierarzte mitzuteilen. 
§ 9. 
Im allgemeinen dürfen von einem Trichinenschauer an einem Tage nicht mehr als 20 Schweine, 
20 halbe zubereitete Schweine, 40 Speck= oder 26 sonstige Fleischstücke untersucht werden. Ausnahms- 
weise dürfen jedoch an einem Tage bis zu 25 Schweine, 25 halbe zubereitete Schweine, 50 Speck= oder 
32 sonstige Fleischstücke untersucht werden. 
8 10. 
Von den Trichinenschauern sind Schaubücher nach beifolgendem Muster zu führen, in welche 
die Untersuchungen auf Trichinen und deren Ergebnisse einzutragen und durch die Unterschrift des 
Beschauers zu beglaubigen sind. 
Wo das Bedürfnis besteht, können für frisches und zubereitetes Fleisch besondere Schaubücher 
geführt werden. 
Die Schaubücher sind für jedes Kalenderjahr neu anzulegen; die abgeschlossenen sind zehn 
Jahre lang aufzubewahren.
	        
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