Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 1502 
Muster A. 
Teichenpaß. 
Die nach Vorschrift eingesargte Leiche de ten 19 
(Ort) —n*- (Alter) 
fHH .f95a nnnnll. verstorbenen jährigen 
(Stand, Vor= und #### des Berstorbenen, bei Kindern Stand der Eltern) 
soll mit der Eisenbahn ddnndn über 
naaaHn)nnn2 zur Bestattung befördert werden. Nachdem diese Überführung 
der Leiche genehmigt worden ist, werden sämtliche Behörden, deren Bezirke durch den Transport 
berührt werden, ersucht, ihn ungehindert und ohne Aufenthalt weitergehen zu lassen. 
(L. S.) (Unterschrift.) 
Muster B. 
Teichenpaß. 
Die nach Vorschrift eingesargte Leiche de.. am .. ten... . . . . . ... 19 
(Ort) (Todesursache) (Aler) 
( an verstorbenen jährigen 
(Stand, Vor- und Zuname des Verstorbenen, bei Kindern Stand der Eltern) 
mit der Eisenbahn . ,- 
soll auf dem Seeweg ve üer: 
nach auf dem Seeweg n 
EIIIIIEEIIIIIEEEIIEIEIIIILIEIIIIIIIIII mit der Eisenbahn e 2 s I I 2 I · 2 2 2 2 i 
übeer ·.......... nach...... .......·. .zurBestattnngb-ef—ökdert2ekdetxz 
Nachdem diese Uberführung der Leiche genehmigt worden ist, werden sämtliche Behörden, deren Bezirke 
durch den Transport berührt werden, ersucht, ihn ungehindert und ohne Aufenthalt weitergehen zu lassen. 
(L. S.) (Unterschrift.)
	        
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