— 133 —
Zu 1b). Prüfung des Nitroglyzerine.
Zu 2.
Zu 1.
Zu 2.
amte ulcht erlassen.
a) Verhalten gegenüber Lackmuspapier.
1 cem Nitroglyzerin wird mit 3 cem destilliertem Wasser geschüttelt und mit
empfindlichem, blauem Lackmuspapier geprüft. Das Papier darf nicht rot gefärbt werden.
0) Verhalten gegenüber Jodzinkstärkepapier bei 80°.
1 g Nitroglyzerin ist zu prüfen. Innerhalb 10 Minuten darf keine Violettfärbung
des Testpapiers eintreten.
Prüfung des fertigen Pulvere.
a) Stabilitätsprüfung.
1 g Pulver wird in einer starkwandigen Glasröhre von 350 mm Länge und 19,
bis 20 mm äußerem Durchmesser auf 130 bis 132° C (Rürozellulosepuloen oder auf
120° C (nitroglyzerinhaltige Nitrozellulosepulver) erhitzt. Die Erhitzung wird in der unter
1 a) beschriebenen Vorrichtung mit der Abänderung, daß an Stelle des Kugelaufsatzes das
Rohr mit einem Korken verschlossen ist, vorgenommen. Es kommt darauf an, die Zeit
festzustellen, nach deren Verlauf im durchfallenden Lichte gelbrote Dämpfe bemerkbar werden.
b) Verpuffungstemperatur.
Ausführung wie unter A. IV. zu 1b).
Das Pulver soll möglichst in der Form, in der es hergestellt ist, geprüft werden. Da-
nach ist zum Beispiel vorheriges Mahlen nicht gestattet.
JP) Trauzl'sche Bleiblockprobe.
Die Untersuchung geschieht nach den vom V. Internationalen Kongreß für angewandte
Chemie getroffenen Vereinbarungen derart, daß 10 g des Pulvers in einem Bleizylinder
von 200 mm Höhe und 200 mm Durchmesser, der mit einer zylindrischen, 125 mm tiefen
und 25 mm weiten Ausbohrung versehen ist, gezündet werden. Die Zündung erfolgt ver-
mittels einer Sprengkapsel von 0,/1 g Ladung mit elektrischer Zündung. Das ver
wird in Zinnfolie, von der das Quadratmeter 80—100 g wiegt, eingewickelt, mit Spreng-
kapsel und elektrischer Zündung versehen, in das Bohrloch eingeführt und der übrigbleibende
Hohlraum mit scharf getrocknetem Quarzsande von etwa 0,, mm Korngröße ausgefüllt.
Der durch die Erplosion des Pulvers gebildete Hohlraum wird mit Wasser ausgemessen.
Die verbrauchte Anzahl Kubikzentimeter ergibt nach Abzug des ursprünglichen Bohrloch-
inhalts das Maß für die Wirkung des Pulvers.
III. Schwarzpulver.')
C. Andere explosionsfähige Stoffe.
Sie dürfen in trockenem Zustande, den nachstehenden Versuchen unterworfen, sich nicht
gefährlicher erwiesen haben als gepulverte, reine Pikrinsäure (Erstarrungspunkt nicht
unter 120° C).
Die Prüfung muß sich erstrecken auf:
1. Verhalten gegen mechanische Einwirkung,
2. Verhalten bei Zündung.
Verhalten gegen mechanische Einwirkung.
0,o5 g werden in Stanniol (Zinnfolie) eingeschlagen, auf einen Messingklotz gelegt, der
auf einer festen Steinunterlage ruht. Auf diese Probe wird ein scharfkantiger Eisenstab mit
einer unteren Schlagfläche von einem Quadratzentimeter gesetzt und auf ihn werden mit einem
mindestens 1 kg schweren eisernen Hammer fünf starke Schläge ausgeführt. Dieser Versuch
wird 5 mal vorgenommen.
Verhalten bei Zündung.
ie unter A. I. zu 5a) und b).
*)Besondere Prüfungsvorschriften für als Schießmittel verwendetes Schwarzpulver sind vom Reichs--Eisenbahn-
22