Volltext : Prinz Max von Baden. Erinnerungen und Dokumente.

Simons  gab  Hintze  Kenntnis  von  meiner  Veröffentlichung  und  vertrat
sie  ihm  gegenüber.  Wir  hätten  nach  den  Meldungen  aus  dem  Hauptquartier
  in  der  festen  Überzeugung  gehandelt,  daß  der  Entschluß  des  Kaisers
zur  Abdankung  unwiderruflich  feststünde.

Hintze  machte  geltend,  daß  aus  seinen  Mitteilungen  kein  Rückschluß  auf
den  Charakter  der  Entschließungen  Seiner  Majestät  hätte  gezogen  werden
  können.  Simons  bestritt  dies:  Nie  und  nimmer  hätten  wir  den  staatsrechtlich
  und  politisch  unmöglichen  Gedanken  einer  teilweisen  Abdankung
in  unsere  Erwägungen  einstellen  können.  Mir  wurde  deutlich,  daß  auf  der
anderen  Seite  mein  Versuch,  noch  im  letzten  Augenblick  die  Monarchie
vor  dem  Sturz  zu  bewahren,  als  Staatsstreich  angesehen  wurde.

Ebert  kehrte  in  die  Reichskanzlei  zurück,  um  seine  Verhandlungen
über  die  Regierungsbildung  fortzuführen.  Er  war  immer  noch  bemüht,
den  organischen  Zusammenhang  mit  der  Vergangenheit  nicht  zu  lösen.
Landsberg  und  Scheidemann  gedachte  er  als  Staatssekretäre  zu  berufen,
die  bisherigen  Staatssekretäre  aber  wollte  er  bitten,  ihre  Amter  vorläufig
  weiterzuführen.  Haußmann  wurde  ersucht,  es  dauernd  zu  tun.  Er
erwiderte,  die  Antwort  darauf  werde  seine  Fraktion  erteilen.  Ebert  bat
ihn,  in  jedem  Fall  an  der  ersten  Droklamation  mitzuwirken.  AUnter  Haußmanns
  und  wohl  auch  Simons“  Beihilfe  entstanden  zwei  Aufrufe.

In  dem  ersten  verkündete  Ebert  die  Ibernahme  der  Kanzlerschaft  mit
den  Worten:

An  die  deutschen  Bürgerl

„Der  bisberige  Reichskanzler  Prinz  Max  von  Baden  hat  mir  unter
Zustimmung  der  sämtlichen  Staatssekretäre  die  Wahrnehmung  der
Geschäfte  des  Reichskanzlers  übertragen  ."

Der  zweite  richtete  sich  an  die  Kräfte  der  Ordnung,  die  den  Staat.
vor  dem  Zerfall  schützen  sollten:

An  alle  Behörden  und  Beamtenl!

„Die  neue  Regierung  hat  die  Führung  der  Geschäfte  übernommen,
um  das  deutsche  Volk  vor  Bürgerkrieg  und  Hungersnot  zu  bewahren

Reichsverfassung  als  Ganzem  so  deutlich  hervor,  daß  „die  Uberlassung  der  kaiserlichen
  Gewalt  an  einen  anderen  Bundesfürsten  oder  andere  Persönlichkeiten  eine
Zerstörung  des  kunstvollen  Verfassungsgebäudes  und  einen  revolutionären  Bruch
des  bestehenden  Rechts  bedeutet  hätte".  (Richard  Thoma,  Der  Throrverzicht
des  Kaisers,  „Frankfurter  Zeitung“  vom  21.  August  1919.)

1  Es  wäre  ganz  undenkbar  gewesen,  daß  die  alten  Beamten  und  Offiziere  sich
der  neuen  Regierung  zur  Verfügung  gestellt  hätten,  wenn  der  Prinz  ihr  nicht
einen  Rest  von  Legitimität  gegeben  hätte.  Er,  Simons,  hätte  es  nur  deshalb  übersich
  gebracht.  (Außerung  von  Simons  nach  dem  Kriege.)

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