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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
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Neichsamte des Innern.
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In Poettehen Purh alle Vostanstalten und Huchhandlungon.
XXXVII. Jahrgeng. Berlin, Freitag, den 22. Jannar 1909. Nr. 3.
Inhalt: 1. Keujulatwesen: Ermächtigung zur Voernahme 4. Zeu· unb Stenerwesen: Zulaffung r sautere "
von Meiktendshorlngen ...... Seite 11 edelungsverkehre mit ausländischem Eisen
2. nn Beitere Verwendung der bisberigen desgl. mit Weizenmhel 3
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— : Erscheinen des Blaues XVI — Auswelsung von Ausländern aus de
der neu bearbeiteten Vom und Eisenbabnkarte 12 eichsgebietet
1. Konfulatwesen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Ronsulats in Nanking, Dolmetscher Krause, ist auf Grund des 5 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den
Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer,
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. Eisen bahn wesen.
Bekanuntmachnug,
betreffend die Verwendung der bisherigen Frachtbriefmuster.
Mit Ermächtigung des Bundesrats wird hierdurch verfügt, daß die in den Anlagen C und D
der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. Oktober 1899 vorgeschriebenen. Frachtbriefmuster auch nach
Emführung der neuen Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 17. Dezember 1908 (Reichs-Gesetzbl. von 1909
E. 93 ff.) noch bis zum 31. März 1910 verwendet werden dürfen.
Berlin, den 15. Jannar 1909.
Das Reichs-Eisenbahnamt.
Schulz.