Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Muster 8 
(Ausf.-Best. 48). 
Vermessungsverhandlung für trochen und naß zu vermessende 
Brauereigefäße. 
(Vermessung mit Wasser von unten nach oben.) 
  
  
Nummer der Brauereirolle. Nummer der Belege. 
Verhandelt den ten 19 
Augefangen mittags Uhr. 
Heute wurde in der hier belegenen Brauerei de 
die Vermessung des Gefäßes vorgenommen, in dem die Menge des gezogenen Bieres ermittelt werden 
soll; es ist dies welche die Nummer führen soll. 
Die Vermessung geschieht, weil 
Gegenwärtig waren unausgesetzt während des ganzen, nachstehend dargestellten und ununter- 
brochen zu Ende geführten Geschäfts: 
1. von seiten der Steuerbehörde: 
2. von seiten der Brauerei: 
Zunächst überzeugten sich alle Anwesenden, daß das Gefäß ganz leer und sein Boden so ein- 
gelassen war, daß er unvorsätzlich nicht verschoben werden kann. Dann prüften sie die Beschaffenheit 
des Bodens, ob er eben oder bauchig, nach oben erhöht oder nach unten eingedrückt sei, oder andere 
Abweichungen von einer ebenen Fläche habe; es fand sich in dieser Hinsicht, daß 
Die sonstige Beschaffenheit und Form des Gefäßes ist folgende:
	        
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