Bundesstaat:
Direktivbehörde:
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Anlage 1 des Musters IV
zu den Abrechnungsbestimmungen.
Angaben zur Berechnung der Grhebungs- und Verwaltungskosten.
1. Amtlich ermittelter Flächeninhalt der im Erntejahr 191—
des Rechnungsjahrs auszufüllen)
einschließlich
worden ist.
Flächen, von denen nach der Haupternte eine Nachernte erzielt worden ist, dürfen nur einmal zum Ansatz gelangen.
. 4a
*) Außerdem aus Vorjahren
2. a) Menge der im 1. bis
erzeugnisse .
*) Außerdem aus Vorjahren .
b)Mengedesm11bis.......V1erteldes Rechnungsjahrs 191
Viertel des Rechnungsjahrs 191.
Spalte 8 der nachstehenden Berechnung.
*) Außerdem aus Vorjahren
3. Menge des im 1. bis
Alkohols
*) Außerdem aus Vorjahren
# Viertel des enangeiah 191
aus den Zuckerfabriken entnommenen Zucker-
mit Tabak bepflanzten Grundstücke (im 2., 3. und 4. Viertel
a
am, von denen die Tabakernte wegen Mißwachses oder dergleichen nicht eingebracht
42
............................. dZ
selbsterzeugten und verarbeiteten Rohzucers nach
62
62
nach den abnahne. und Abnndungebichern ergeugten
.................-·........ hl
Berechnung
der Rohzuckermengen, welche von den mit vollständig eingerichtetem Raffineriebetriebe versehenen
und den Rohzucker vorherrschend zu Verbrauchszucker verarbeitenden Fabriken im eigenen Betrieb
erzeugt und verarbeitet worden sind (Anlage G § 1 der Ausführungsbestimmungen zum Zucker-
steuergesetze).
1. bis #Viertel des Rechnungsjahrs 191.
- Menge des im 6 Davon sind
— # elesanna 1,. bis Viertel Zusammen
8Bezeichnung Rohzucker am des Rechnungs- am Schlusse des f ,,
6 jahrs 191 im Spalten Viertels des als Rohzucker im eigenen
„ der Schlusse des - « . .
eigenen Be- Rechnungejahrs aus der Fabrik Betriebe
2 : Rechnungsjahr= . 3 und 4 .
5 Zuckerfabrik trieb erzeugten im Bestande ausgeführt verarbeitet 2
15AB-JJ.. Rohzuckers tire k - Z
# dz d2 dz dz dz dz 2
1 2 3 4 5 6 7 8 9
*) Zu 1, 2 und 3. Hier sind die zur Berichtigung der Angaben in den Einnahmeübersichten für frühere Jahre etwa zu= oder
abzusetzenden Flächen oder Mengen unter Angabe des Ernte= oder Rechnungsjahrs, auf das die Berichtigung sich bezieht, besonders
(abzusetzende Flächen und Mengen mit roter Tinte) ersichtlich zu machen.
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