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Bundesstaat:
Direktivbehörde:
Nachweisung
über den Verkauf von Steuerzeichen für Zigaretten, Zigarettentabak und Zigarettenhüllen
im Rechnungsjahr 191..
Anlage 4 des Musters IV
zu den Abrechnungsbestimmungen.
Bezeichnung
Wertbetrag
der Steuerzeichen
–·
Bemerkungen
1 Bestand an Steuerzeichen am Schusse des Nechnungs.
jahrs 19
Im Rechnungsjahr 191.. sind:
a) von der Reichsdruckerei bezogen
b) gegen Rückzahlung des Ankaufspreises zurück-
genommen (5 19 der Ausführungsbestimmungen)
)
zusammen 1 und 2.
3 Dagegen sind:
a) als Ersatz für andere Steuerzeichen frei verabfolgt
(§§ 20 und 21 der Ausführungsbestimmungen)
b) bei den Zoll= und Steuerstellen verdorben und
nach Vernichtung in Abgang gestellt ..
zusammens.
BleibtamSchlussedesRechnungsjahrs191......·.
Mithin Geldeinnahme
Abrundung bei der Erhebung
8. Dagegen gehen ab:
b) andere Herauszahlungen usw.
1!
4 . --
5 Der Bestand am Schlusse des Rechnungsjahrs 191. betragi
6
7
Hierzu treten die aufgekommenen Nacherhebungen, soweit sie nicht zum
Ankauf von Steuerzeichen verwendet find, sowie die Mehrbeträge infolge
a) die Rückzahlungen für zurückgenommene Steuerzeichen (s. oben 2b)
Bleibt Einnahme des Rechnungsjahrs 191
—
—
Übereinstimmend mit Sp.3
der Einnahmeübersicht.
Die Richtigkeit der Nachweisung wird auf Grund der Bestandsnachweisungen der nachgeordneten Behörden,
der ergangenen Entscheidungen der Direktivbehörde und der geprüften 2
6.§).........................................p2b2 ;„
Tirektion.
Vernichtungsverhandlungen bescheinigt.
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