— 476 —
Rheydt eingehenden wollenen und baumwollenen Gewebe der Nummern 432 und 457 des Zolltarifs
und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die aus den Geweben hergestellten, auszuführenden
Herrenkleider;
dem Zollamt II Treffurt im Bezirke des Hauptzollamts Langensalza die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter.
Königreich Bayern.
Das Steueramt Gersheim im Bezirke des Hauptzollamts Kaiserslautern ist in eine Steuer-
stelle umgewandelt; die Steuerstelle Harxheim im Bezirke desselben Hauptamts ist aufgehoben worden.
Dem Steueramt Nürnberg II im Bezirke des Hauptzollamts Nürnberg ist die Befugnis zur
Erledigung von Essigsäurebegleitscheinen erteilt worden.
Königreich Sachsen. ·
Dem Nebenzollamt Außerst-Mittel-Sohland im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen ist die
Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über lediglich mit dem Spitzhammer oder dem
Spitzmeißel regelmäßig bearbeitete Granitblöcke der Tarifnummer 685 erteilt.
Großherzogtum Baden.
Das Nebenzollamt 1 Leopoldshöhe im Bezirke des Hauptsteueramts Lörrach wird zum
1. Oktober d. J. in ein Nebenzollamt II umgewandelt. Diesem Amte werden folgende Befugnisse erteilt:
Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Abfertigung von Gegenständen,
die nicht unter stehender Kontrolle eingesalzen sind, zur Ausfuhr gegen Salzabgabenvergütung; Be-
scheinigung des Ausganges von Branntwein und Branntweinfabrikaten und von Tabak und Tabak-
erzeugnissen, die mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung ausgeführt werden.
Dem Nebenzollamt 1 Schusterinsel im Bezirke des Hauptzollamts Basel ist mit Wirkung vom
1. Oktober d. J. die unbeschränkte Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I
und II erteilt worden.
Freie und Hansestadt Hamburg.
Der Zollabfertigungsstelle Meyerstraße ist die Befugnis zur Steuererhebung und Abstempelung
von Spielkarten entzogen worden. Die Befugnis des Hauptzollamts St. Annen zur Abstempelung
von Spielkarten ist mit ihrer anläßlich der Neuorganisation des genannten Hauptamts im Jahre
1906 erfolgten Ubertragung auf die Zollabfertigungsstelle St. Annen erloschen.
Veränderungen in den Befugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen auf Grund der
Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt sind.
Ôi
Königreich Württemberg.
Dem Postzollamt Stuttgart ist die Befugnis 19 erteilt.
Großherzogtum Baden.
Dem Nebenzollamt II Leopoldshöhe im Bezirke des Hauptsteueramts Lörrach sind die Be-
fugnisse 3, 36, 60, 62, 67 bis 74 erteilt.