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die Firma Neues Bischofswerdaer Glashüttenwerk Sucker & Co. in Bischofswerda im Veredelungs-
verkehr eingehen und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die von dieser Firma im Ver-
edelungsverkehr hergestellten Glaswaren der Tarifnummer 767;
dem Nebenzollamt Herrnhut im Bezirke des Hauptzollamts Zittau die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter der Tarifnummern 29 und
220 sowie von Versendungsscheinen II über Tabak;
dem Zollamt für Postgüter in Leipzig die Befugnis zur Ausfertigung von Musterpässen über
Gegenstände des freien Verkehrs;
dem Zollamt Markersdorf- Hermsdorf im Bezirke des Hauptzollamts Zittau die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über Zollgüter, Branntwein, Salz und
Zucker; zur Erledigung von Tabakversendungsscheinen I und II; zur Vornahme sämtlicher Abfertigungen
im Eisenbahnverkehr; zur Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; zur Bescheinigung
des Ausganges von Branntwein und Branntweinfabrikaten, nicht unter stehender Kontrolle eingesalzenen
Gegenständen, Tabak und zuckerhaltigen Waren, die gegen Abgabenvergütung ausgeführt werden; zur
Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier, Branntwein, geschrotetes Malz und Wein;
dem Zollamt am Hafen in Riesa im Bezirke des Hauptzollamts Meißen die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Tabakversendungsscheinen 1 und II und Zuckerbegleitscheinen I und
II; zur Ausfertigung von Begleitscheinen I und II über inländisches Salz; zur Abfertigung von Ge-
treide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; zur Abfertigung von Bier, nicht unter stehender Kontrolle
eingesalzenen Gegenständen und Tabak, die gegen Abgabenvergütung ausgeführt werden sollen; zur
Erhebung der Ubergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Übergangsscheinen für
bier und Branntwein; zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über geschrotetes Malz
un ein.
Dem Hauptzollamt Dresden 1I sind außer der Befugnis zur Erledigung von Branntwein-
begleitscheinen I und II alle Abfertigungsbefugnisse entzogen worden.
Großherzogtum Baden.
Dem Finanzamt Bruchsal im Bezirke des Hauptsteueramts Karlsruhe ist die Befugnis zur
Erledigung von Leuchtmittelbegleitscheinen, den Steuereinnehmereien Meckesheim im Bezirke des Haupt-
steueramts Heidelberg und Schnellingen im Bezirke des Hauptsteueramts Lahr die Befugnis zur Er-
ledigung von Zündwarenbegleitscheinen erteilt worden.
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.
Dem Bezirkszollamt Gotha ist die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraft-
fahrzeuge gemäß Nr. 8b des Tarifs zum Reichsstempelgesetze beigelegt worden.
Veränderungen in den Befugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen auf Grund der
Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt sind.
Königreich Preußen.
Dem Zollamt ! Bernau im Bezirke des Hauptzollamts Eberswalde ist die Befugnis 63 er-
teilt worden.
Königreich Sachsen.
Erteilt:
dem Zollamt a Bayerischen Bahnhof in Leipzig die Befugnis 65;
dem Zollamt Löbau im Bezirke des Hauptzollamts Bautzen die Befugnis 25;
dem Zollamt am Hafen in Riesa im Bezirke des Hauptzollamts Meißen die Befugnisse 1, 3,
4, 7 bis 61, 63, 64, 67 bis 75;
dem Zollamt am Bahnhof in Zwickau die Befugnis 13.