Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Muster 11. 
Direktivbezirk (633 der Bestimmungen über 
« die Branntweinstatistik.) 
Betriebsjahr 19 
Gteuerfreie Ausfuhr von Pranntwein und Branntweinfabrikaten. 
Anleitung zum Gebrauche. 
Die Alkoholmengen sind in vollen Hektolitern anzugeben. Überschießende Mengen von weniger als 50 Liter 
sind bei der Anschreibung außer Betracht zu lassen, solche von 50 Liter und darüber sind als ein volles Hektoliter an- 
zunehmen. Die Gesamtmenge muß aber mit der (gegebenenfalls abgerundeten) Summe der Einzel-Alkoholmengen über- 
einstimmen, die der Berechnung der Vergütungsbeträge zugrunde gelegt worden sind; die unter a bis h nachzuweisenden 
Mengen sind daher alsdann, soweit als erforderlich ist, abweichend von der Regel abzurunden.
	        
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