Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Die Zollämter II Sohrau O.]S. im Bezirke des Hauptzollamts Gleiwitz und Zehden im 
Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a./O. sind aufgehoben worden. 
hof W * Zollamt I Aachen Bahnhof Templerbend führt fortan die Bezeichnung „Jachen Bahn- 
of West“. 
Die Zollämter 1 Drossen im Bezirke des Hauptzollamts Crossen, Friedeberg N.]M. im Bezirke 
des Hauptzollamts Landsberg a./W., Löbau im Bezirke des Hauptzollamts Strasburg, Wpr., und 
Perleberg im Bezirke des Hauptzollamts Neu-Ruppin sind in Zollämter II umgewandelt worden. 
Dem Zollamt Löbau sind dabei die bisherigen besonderen Abfertigungsbefugnisse bis auf die Befugnis 
zur Erledigung von Zoll= und Salzbegleitscheinen I und II, zur Abfertigung von Branntwein zur 
Ausfuhr gegen Abgabenvergütung und zur Erledigung von Ubergangsscheinen entzogen worden. 
Entzogen ist ferner: 
dem Zollamt 1 Coesfeld im Bezirke des Hauptzollamts Gronau die Befugnis zur Ausfertigung 
von Leuchtmittel- und Zündwarenbegleitscheinen; 
and dem Hauptzollamt Emden die Befugnis zur Abstempelung von Vordrucken zu Schiffsfracht- 
urkunden; 
dem Zollamt II Gildehaus im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn die Befugnis zur Ab- 
fertigung von zuckerhaltigen Waren zur Ausfuhr gegen Steuervergütung; 
dem Zollamt II Pöszeiten im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Aus- 
fertigung von Zollbegleitscheinen I über von der Firma Franz Krause in Berlin eingeführtes Bau- 
und Nutzholz auf das Hauptzollamt Memel; 
dem Hauptzollamt Trier die Befugnis zur Ausfertigung von Zündwarenbegleitscheinen. 
Es ist erteilt: 
dem Zollamt II Alstätte im Bezirke des Hauptzollamts Gronau die Befugnis zur Ausfertigung 
von Zündwarenbegleitscheinen; 
dem Hauptzollamt Emden die Befugnis zur Abstempelung von Kuxen; 
dem Zollamt II Hadamar im Bezirke des Hauptzollamts Oberlahnstein die unbeschränkte Be- 
fugnis zur Erledigung" von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter; « 
demZollamtIHannover-WeidendammimBezirkedesHauptzollamtsHannoverdieBe- 
fugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen über Zündwaren, die für die Firma M. Bär in 
Hannover eingehen; 
dem Hauptzollamt Kreuznach die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen; 
dem Zollamt 1 Leibitsch im Bezirke des Hauptzollamts Thorn die Befugnis zur Ausfertigung 
von Zollbegleitscheinen I über Umzugsgut; 
dem Zollamt I Mettmann im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur Erledi- 
gung von Zollbegleitscheinen I über die für die Firma Peter Wolters in Mettmann zur Ausbesserung 
eingehenden gußeisernen Deckelstäbe; 
dem Zollamt 1 Münster Hafen im Bezirke des Hauptzollamts Münster die Befugnis zur amt- 
lichen Kennzeichnung von Gerste; 
dem Zollamt 1 Neusalz a,O. im Bezirke des Hauptzollamts Sagan die unbeschränkte Befugnis 
zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I und II 
dem Hauptzollamt Neustadt i. H. die Befugnis zur amtlichen Kennzeichnung von Gerste; 
den Zollämtern II Osterr. Jägerndorf (Stadt) im Bezirke des Hauptzollamts Ratibor und 
Roben im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt O/S. die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Sendungen von Bier in Fässern und Flaschen; 
dem Zollamt ! Bahnhof Saarbrücken-St. Johann im Bezirke des Hauptzollamts Saarbrücken 
die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen; 
dem Zollamt 1 Stettin Freibezirk im Bezirke des Hauptzollamts Stettin Auslandsverkehr die 
Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen über Leuchtmittel, Schaumwein, Zigaretten und Zündwaren;
	        
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