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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Die Zollämter II Sohrau O.]S. im Bezirke des Hauptzollamts Gleiwitz und Zehden im
Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a./O. sind aufgehoben worden.
hof W * Zollamt I Aachen Bahnhof Templerbend führt fortan die Bezeichnung „Jachen Bahn-
of West“.
Die Zollämter 1 Drossen im Bezirke des Hauptzollamts Crossen, Friedeberg N.]M. im Bezirke
des Hauptzollamts Landsberg a./W., Löbau im Bezirke des Hauptzollamts Strasburg, Wpr., und
Perleberg im Bezirke des Hauptzollamts Neu-Ruppin sind in Zollämter II umgewandelt worden.
Dem Zollamt Löbau sind dabei die bisherigen besonderen Abfertigungsbefugnisse bis auf die Befugnis
zur Erledigung von Zoll= und Salzbegleitscheinen I und II, zur Abfertigung von Branntwein zur
Ausfuhr gegen Abgabenvergütung und zur Erledigung von Ubergangsscheinen entzogen worden.
Entzogen ist ferner:
dem Zollamt 1 Coesfeld im Bezirke des Hauptzollamts Gronau die Befugnis zur Ausfertigung
von Leuchtmittel- und Zündwarenbegleitscheinen;
and dem Hauptzollamt Emden die Befugnis zur Abstempelung von Vordrucken zu Schiffsfracht-
urkunden;
dem Zollamt II Gildehaus im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn die Befugnis zur Ab-
fertigung von zuckerhaltigen Waren zur Ausfuhr gegen Steuervergütung;
dem Zollamt II Pöszeiten im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Aus-
fertigung von Zollbegleitscheinen I über von der Firma Franz Krause in Berlin eingeführtes Bau-
und Nutzholz auf das Hauptzollamt Memel;
dem Hauptzollamt Trier die Befugnis zur Ausfertigung von Zündwarenbegleitscheinen.
Es ist erteilt:
dem Zollamt II Alstätte im Bezirke des Hauptzollamts Gronau die Befugnis zur Ausfertigung
von Zündwarenbegleitscheinen;
dem Hauptzollamt Emden die Befugnis zur Abstempelung von Kuxen;
dem Zollamt II Hadamar im Bezirke des Hauptzollamts Oberlahnstein die unbeschränkte Be-
fugnis zur Erledigung" von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter; «
demZollamtIHannover-WeidendammimBezirkedesHauptzollamtsHannoverdieBe-
fugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen über Zündwaren, die für die Firma M. Bär in
Hannover eingehen;
dem Hauptzollamt Kreuznach die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen;
dem Zollamt 1 Leibitsch im Bezirke des Hauptzollamts Thorn die Befugnis zur Ausfertigung
von Zollbegleitscheinen I über Umzugsgut;
dem Zollamt I Mettmann im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen I über die für die Firma Peter Wolters in Mettmann zur Ausbesserung
eingehenden gußeisernen Deckelstäbe;
dem Zollamt 1 Münster Hafen im Bezirke des Hauptzollamts Münster die Befugnis zur amt-
lichen Kennzeichnung von Gerste;
dem Zollamt 1 Neusalz a,O. im Bezirke des Hauptzollamts Sagan die unbeschränkte Befugnis
zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I und II
dem Hauptzollamt Neustadt i. H. die Befugnis zur amtlichen Kennzeichnung von Gerste;
den Zollämtern II Osterr. Jägerndorf (Stadt) im Bezirke des Hauptzollamts Ratibor und
Roben im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt O/S. die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Sendungen von Bier in Fässern und Flaschen;
dem Zollamt ! Bahnhof Saarbrücken-St. Johann im Bezirke des Hauptzollamts Saarbrücken
die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen;
dem Zollamt 1 Stettin Freibezirk im Bezirke des Hauptzollamts Stettin Auslandsverkehr die
Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen über Leuchtmittel, Schaumwein, Zigaretten und Zündwaren;