Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

  
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung der 
Stellen, welche vorzugsweise 
mit Militäranwärtern usw. 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter usw. 
berücksichtigt 
werden. 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behäörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
andere Anstellungsbehörden 
  
Rhene-Oiemeltal-Eisenbahn. 
XVIII. 
Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für 
die schaumburg-lippische Strecke). 
XIX. Freie und Hansestadt 
1. Eutin- Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckischen Gebiete 
stationierten Personals). 
XVII. Fürstentum Waldeck. 
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
  
  
Eisenbahnassistenten, Eisen- 
bahngehilfen, Bahnhofs- 
vorsteher, Schaffner, Bahn- 
steigschaffner, Weichen- 
wärter, Bahnwärter, 
Lokomotivputzerr. Zug- 
führer, Packmeister. 
40 Jahre. 
40 Jahre. 
  
  
35 Jahre. 
Vorstand der Rhene-Diemel- 
tal. Eisenbahngesellschaft in 
Siegen. 
SFürstentum Schaumburg-Eippe. 
Vorstand der Rinteln-Stadt- 
hagener Eisenbahngesell- 
schaft in Rinteln. 
Tübeck. 
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft in 
Kübeck. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Milttär- 
anwärter usw. 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu 
bringen. 
Bei der Besetzung 
soll bei gleicher 
Befähigung der 
Bewerber inner- 
halb des Staats- 
gebiets von 
Schaumburg- 
Lippe den Stellen- 
anwärtern mit 
schaumburg- 
lippischer 
Staatsangehörig-= 
keit vor allen 
übrigen der Vor- 
zug gegeben wer- 
den. 
Nach einer Verein- 
barung mit der 
Großherzoglich 
Oldenburgischen 
Regierung vom 
Oktober 1884 sind 
die nebenverzeich- 
neten Stellen in 
eine Bekannt- 
machungdes Groß- 
herzoglich Olden- 
barkllchen Stnais- 
ministeriums mit 
aufgenommen. 
*) Zur Hälfte den 
Militäranwär-= 
tern vorbehalten. 
**) Die Stellen der 
Bahnhofsvor- 
steher, Zugführer 
und Packmeister 
sind nur im Wege 
des Aufrückens 
und der Beförde- 
rung zu erreichen. 
Das Aufrücken 
und die Beförde- 
rung erfolgt ohne 
Vorzug der Mili- 
täranwärter 
unter Berücksichti- 
gung des Dienst- 
alters, der Fähig- 
keiten und Le'- 
stungen aller in 
dem betreffenden 
Dienstzweig an- 
gestellten oder be- 
schäftigten Be- 
amten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.