708
Bezeichnung
Eisenbahn.
Bezeichnung der
Stellen, welche vorzugsweise
mit Militäranwärtern usw.
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
ilitär-
anwärter usw.
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behäörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten find, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
2. Lübeck-Büchener Eisenbahn für
1—
Kaysersberger
u. Nebenbahn
u. Nebenbahn
die Zweigbahn Lübeck-Trave-
münde.
Talbahn (von
Colmar nach Schnierlach und
nach Winzenheim).
Straßenbahnen von Mülhausen
im Elsaß:
à) nach Ensisheim,
b) nach Wittenheim,
) nach Pfastatt.
Nebenbahn Straßburg-Markols-
heim mit Abzweigungen von Er-
stein (Rheinftraße) nach Erstein
(Reichseisenbahnhof) und von
Booszheim nach Rheinau (Elsaß).
Straßburg-Truch-
tersheim.
Oberhausbergen-
Westhofen.
. Nebenbahn Rosheim-St. Nabor.
Nebenbahn Diedenhofen (Nieder-
jeutz)-Mondorf.
Nebenbahn Erstein--Oberehnheim-
Ottrott.
Bahnhofsvorsteher in Trave-
münde, Telegraphisten,
Weichensteller, Bahnwärter,
Schaffner, Nachtwächter.
35 Jahre.
Dirernon ver Lübeck-Büchener
Eisenbahngesellschaft in
Lübeck.
XX. Elfaß-Lothringen.
Unterbeamte, soweit die-
selben einer technischen Aus-
bildung nicht bedürfen.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Mittlere und Unterbeamte.
Wie zu b.
Wie zu 5.
Wie zu 5.
40
40
40
40
40
40
40
40 Jahre.
Betriebsverwaltung der „Kay-
sersberger Talbahn" in Col-
mar (Elsaß).
Mülhausen-Enfisheim-
Wittenheim in Mülhausen
(Elsaß).
Straßburger Straßenbahn-
esellschaft in Straßburg
(Erseh) ·
Vorstand der Nebenbahn Ros-
heim-St. Nabor in Straß-
burg (Elsaß), Vogesenstr 36.
Vorstand der Nebenbahn
Diedenhofen - Mondorf in
Straßburg (Elsaß), Vo-
gesenstraße 59.
Vorstand der Nebenbahn Er-
stein-Oberehnheim-Ottrott
in Staßburg (Elsaß), Vo-
gesenstraße 59.
Direktion der Straßenbahn
Bei der Besetzung.
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn.
dienst in dieser
Beziehung, ins-
besondere bezüg.
lich der Ermitte-
lung der Militär-
anwärter usw. be.
stehenden Vor-
schriften zur An-
wendung zu brin-
gen.
Zu 5—8:
Bei der Besetzung
find die für die
Reichs-Eisenbah-
nen geltenden Be-
stimmungen, ins-
besondere auch die
über die Ermitte-
lung zivilversor-
gungsberechtigter
Bewerber be-
stebenden Vor-
schriften in An-
wendung zu brin.
gen.