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Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts
blieben die wappengeschmückten Schilde
Waffen. Als das Schiesspulver die Kampfweise
umgestaltete, verschwanden sie allmählich.
So bedienten sich die österreichischen
Ritter mit ihren Verbündeten 1386 in
der Schlacht bei Sempach schon keiner
Schilde mehr. Trotzdem erschienen zu Anfang
des 15. Jahrhunderts noch Setz-, Faustund
Brechschildee Um Mitte des 15. Jahrhunderts
fing man an, auch die Turniere
durch sogenannte bäurische Spottturniere
ins Lächerliche zu ziehen; sie erhielten sich
aber noch bis ins 16. Jahrhundert, und erst
dann traten an ihre Stelle die Ringelstechen
und Karussells, wo die Schilde ein Hindernis
bildeten. Mit dieser Zeit, die die Tartschen
(Turnierschilde) entbehrlich machte,
wurden die Wappen nur Sinnbilder, Schmuckstücke.
Der Schild war nicht mehr ein
Schutzmittel, er wurde die Grundlage des
Wappens; ihn deckte man mit dem Helm,
um an den geharnischten Kämpfer zu erinnern,
brachte Figuren darauf an, die nie
eine Verbindung mit dem Kampfhelm zugelassen
hätten, liess Helmdecken, die bis
zu Ende des 14. Jahrhunderts schlicht und
einfarbig sind, immer ornamentaler herabwallen
— kurz die Wappen wurden so, wie
wir sie noch heute kennen.
Ich habe bereits erwähnt, dass die Siegel
der Ort sind, wo wir ausser den Turnieren
Wappen begegnen. Von den Reiter- und
Frauensiegeln soll nicht weiter die Rede
sein und auch im übrigen nur betont werden,
dass die Grafensiegel meist nur den Helm
mit dem Kleinod (ohne den Schild)'!), die
Siegel der Edelleute meist den Schild ohne
Helm zeigen. Die Siegel sind auch der Ort,
wo sich bürgerliche und adelige Wappen berühren.
Wenn ich den Wappenbegriff noch
einmal dahin zusammenfasse: Ein Wappen
ist ein Namen und Person rechtsgiltig ersetzendes
Merkzeichen, das in späterer Zeit
die erbliche Formel für dieFamilienzusammengehörigkeit
wurde, dann ergibt sich auch
das Wappenrecht der Bürgerlichen von selbst.
1) Mit solcher Bestimmtheit dürfte sich das nicht
behaupten lassen. Schriftleitung.
Hauptmann konnte in seinem «Wappenrecht»
auf grund seiner Definition als Geschlechtsoder
Familienzeichen zur Verneinung kommen,
und auch Seyler gelangt in seiner
pyramidal angelegten «Geschichte der Heraldik»
zu keiner inneren Einheit, weil er auch
den bürgerlichen Wappen den kampfmässigen
Schild- und Waffengebrauch aufnötigt. Es
ist gewiss richtig, dass die wehrhaften Personen
in Stadt und Land, die nur im Falle
der Not, bei Verteidigung von Haus und
Herd zu den Waffen griffen, dem Beispiele
der Einzelritter folgten und ihren Schild mit
Abzeichen geschmückt haben werden. Auch
daraus, dass in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
Spottgedichte auf diese «Wappen»
zielen und besonders den Wappenbrauch
des Bauernstandes lächerlich zu machen
suchen, lässt sich ein Schluss auf das
nicht seltene Vorkommen solcher wappengeschmückter
Waffenschilde ziehen. Meines
Erachtens sind aber einmal die Siegelbilder
und zum andern die Hausschilder im allgemeinen
die Vorgängerbürgerlicher Wappen.
Die Siegel waren ebenso wie die Familienoder
Geschlechtsnamen eine Folge der vielseitiger
gewordenen Rechtsverhältnisse. Anfangs
genügte es, wenn Rechtsgeschäfte
mündlich vor Zeugen abgeschlossen wurden.
Um die Vereinbarungen der Anfechtung
wegen Irrtums und der Vergesslichkeit der
Beteiligten zu entziehen, wurde bald die
Schriftform üblich. Die über das Verabredete
errichteten Urkunden wurden nun dadurch
beglaubigt, dass man sie untersiegelte.
Mittels eines geschnittenen Siegelstocks
drückte man die Siegel in kleine Wachsscheiben
und befestigte sie mit durchgezogenen
Pergamentstreifen an der Urkunde.
Wer noch kein Siegel besass oder es nicht
zur Hand hatte, siegelte mit dem Siegelstocke
eines andern; geschah das, wurde es im
Texte der Urkunde erwähnt und auch der
Name des Siegelherrn (Besitzers des Siegelstocks)
genannt. War die Urkunde weniger
wichtig, setzte man das Siegel einfach unter
den Text oder auf deren Rückseite.
Die ersten Siegelbilder des Bürgertums
sind Hauszeichen, Marken. Wappen sind