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..- 15. Herzogtum Anhalt.
Die Regierung, Abteilung des Innern,
die Kreisdirektionen *’bm
die Polizeiverwaltungen zu Dessau, Cöthen, Zerbst und Bernburg. .
die Direktion der Strafanstalt zu Coswig für die Transporte der Leichen von zum Tode Verurteilten
sowie von Zuchthaussträflingen und Korrektionären an anatomische Institute,
die Salzwerksdirektion zu Leopoldshall bei tödlich verlaufenden Unglücksfällen auf den Herzoglichen
Salzwerken. · «
« 16. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
Die Landräte. «
17. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
a) Bei Transporten von Leichen innerhalb des Fürstentums:
Die Ortspolizeibehörden.
b) Bei Transporten über die Grenzen des Fürstentums hinaus:
Die Landratsämter.
18. Fürstentum Waldeck und Pyrmont.
Die Kreisamtmänner.
19. Fürstentum Reuß älterer Linie.
Das Landratsamt zu Greiz,
der Amtsrichter zu Burgk.
20. Fürstentum Reuß jüngerer Linie.
Die Landratsämter zu Gera und Schleiz.
21. Fürstentum Schanmburg-Lippe.
Die Landratsämter,
die städtische Polizeiverwaltung zu Bückeburg,
der Magistrat zu Stadthagen.
22. Fürstentum Lippe.
Die Magistrate der Städte Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Salzuflen, Schwalenberg,
die Verwaltungsämter zu Blomberg, Brake, Detmold, Lipperode-Cappel, Schötmar.
23. Freie und Hansestadt Lübeck.
Das Polizeiamt zu Lübeck.
24. Freie Hansestadt Bremen.
Die Polizeidirektion zu Bremen,
der Landherr in Bremen, *
die Amter zu Bremerhaven und Vegesack.
25. Freie und Hansestadt Hamburg.
Die städtische Polizeibehörde zu Hamburg,
der Amtsverwalter zu Ritzebüttel,
der Bürgermeister zu Bergedorf.
. » 26. Elsaß-Lothringen.
Die Kreisdirektoren,
der Polizeipräsident in Straßburg und der Polizeidirektor in Metz.