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Die Steuerämter Aub im Bezirke des Hauptzollamts Würzburg, Creußen im Bezirke des
Gauptzollamts Bayreuth und Euerdorf im Bezirke des Hauptzollamts Schweinfurt sind in Steuer-
bellen die Steuerstellen Altdorf im Bezirke des Hauptzollamts Nürnberg und Giebelstadt im Bezirke
des Hauptzollamts Würzburg in Steuerämter umgewandelt worden.
Königreich Sachsen.
Dem Zollamt Neustadt im Bezirke des Hauptzollamts Schandau ist die Befugnis zur Er-
ledigung von Zündwaren-, Leuchtmittel- und Zigarettenbegleitscheinen erteilt worden. »
Königreich Württemberg.
Dem Ortssteueramt Granheim im Bezirke des Kameralamts Ehingen ist die Befugnis zur
Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Bier und Wein entzogen worden.
Großherzogtum Hessen.
Dem Hauptsteuerämt Darmstadt ist die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten für
Kraftfahrzeuge gemäß Nr. 8b des Tarifs zum Reichsstempelgesetz erteilt worden; ferner dem Steuer-
amt Pfungstadt im Bezirke des Hauptsteueramts Darmstadt die Befugnis zur Erledigung von Zoll-
begleitscheinen II und Salzbegleitscheinen II.
Großherzogtum Me cklenburg--Schwerin.
Dem Zollamt 1 Waren im Bezirke des Hauptzollamts Güstrow ist die Befugnis zur Erledi-
gung von Begleitscheinen I über die für die Natura-Milch-Exportgesellschaft zu Waren eingehenden
Kautschukwaren der Tarifnummer 571 erteilt worden.
Herzogtum Anhalt.
Erteilt:
dem Steueramt 1 Bernburg im Bezirke des Hauptsteueramts Dessau die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen I über die für die Firma W. Siedersleben & Co. in Bernburg vom Aus-
land eingehenden Rückwaren;
dem Steueramt 1 Zerbst im gleichen Hauptamtsbezirke die Befugnis zur Erledigung von Zoll-
begleitscheinen I über die für die Firma Gebrüder Meinecke in Zerbst vom Ausland eingehenden Rück-
waren und auszubessernden Waren und die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über
die für dieselbe Firma zur Ausbesserung eingegangenen und wieder auszuführenden Waren.
Elsaß-Lothringen.
Dem#Zollamt II Wasselnheim im Bezirke des Hauptzollamts Straßburg ist die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über untersuchten und speziell revidierten, in Eisenbahnkesselwagen
unter Verschluß eingehenden Wein erteilt worden.
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