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4. Maß= und Gewichtswesen.
Bekunntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
st das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
ln Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Form WEJ und W. , hergestellt von
der Firma Hermann Pipersberg jr. in Lüttringhausen im Rheinland und in Berlin.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Jul. Springer in Berlin Wy, Linkstr. 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 5. Juni 1912.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
In Vertretung: Hagen.
Vekanutmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten,
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
I Magnetmotorzähler für Gleichstrom, Form Ca und Cb der Isaria-Zählerwerke Aktien-
gesellschaft in München.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift veröffentlicht, von deren Verlag
(Jul. Springer in Berlin WF9, Linkstr. 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 15. Juni 1912.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
Warburg.
5. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. Juni 1912 beschlossen,
zu genehmigen, daß Brennereien, die zuvor andere Stoffe als Getreide verarbeitet haben,
in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September d. J. aber Getreide verarbeiten, nicht aus
diesem Grunde eine Kürzung ihres Durchschnittsbrandes erfahren, falls sie in der Zeit der
Getreideverarbeitung ohne Hefenerzeugung betrieben werden.
Berlin, den 24. Juni 1912.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kühn.
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