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Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Tientsin beschäftigten Dolmetscher Nord ist auf Grund des
8 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die
Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs—
angehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vor—
zunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Mailand beauftragten Sekretär Jerchel ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für die Zeit der Vertretung die Ermächtigung
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese
Heiraten zu beurkunden. «
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Loytved-Hardegg in Haiffa ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die
ihm bereits als Verwalter des Vizekonsulats beigelegte Ermächtigung weiter erteilt worden, bürgerlich
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem
Schute bbesindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen
zu beurkunden.
Dem Königlich Belgischen Konsul in Gelsenkirchen, M. Kesten, ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden. ·
2. Versicherungs wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Ausführung des § 194 Abs. 2 des Versicherungsgesetzes für Angestellte.
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Auf Grund des § 194 Abs. 2 des Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911
(Reichs-Gesetzbl. S. 989) bestimme ich folgendes:
Die Ausgabe und die Annahme der Aufnahmekarten (§ 188 a. a. O.), die Ausstellung der
Versicherungskarten (§ 185 a. a. O.) sowie der Ersatz von Versicherungskarten (§ 190, § 195 Abs. 1,
§& 197 a. a. O.) wird in den deutschen Schutzgebieten durch die Gouverneure oder die von diesen zu
bezeichnenden Stellen bewirkt. «
Berlin, den 12. Juli 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.