Steuer — Sulzbich. 71
Steuer: deren Begriff nach der k. Heklarakion voöm-19.
März 1807. XXIII, 159.
Stiefeltern: ist bezüglich derselben Kuehbeliche Affknität
zur Anwendung des Art. 207 Th.-I des StGB. binreichend:
XXIII, 337. (Berichtigungen biezu. S. 368.)
Stiftungen, milde: deren Restitutlon gegen Urtheile.
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Stipulatic turpis. XXI, 167.
Strafgesetze: zu deren Auslegun XXI, 1, 369.
Strafmilderungs gründie: Zußummemrefeen derselben:
Jugend u. geminderte Zurechnungsfähigkeit. XXI, 177,4/
ftrherdie Miher ur Strostennblehunegen
geminderter Zurechnungsfähigkeit. XXI, 465. 209.
Strafprozeßgesetz vom 10. Nov. 1813: über- gere Bedeutung
des Art. 174 desfelben. III, 305, 321.
Strafrechtliche Bedenken XXI, 177, 41.
Strafurtheile: deren weigerfe im nuchfolgenden
Civilprozesse. XXI, 74, 288, 484. XXV, 413.
Streitfortsetzung, . Geöi F#s-Streitgegenstand:
Verfügung de- 5 inzelurichters auf
eine schriftliche nach Art. 3 Ziff. 15 des Gesetzes vom
1. Juli 1856 erhobene lage, 1 der Geldwerth des
Streitgegenstandes nicht angegeben ist. XXV, 480. Die
im Laufe eines anhängigen Rechtsstreites vorgenommene
Schätzung des Streitobjektes verändert die einmal begründete
Kompetenz nicht. XXV, 484.
Streitgenossen: Eidesleistung bei denselben. XXI, 109.
Streitkonsena, ebeherrlicher: dessen Erforderniß“ nach
bayer. Rechte. XXIII, 369. Bedarf eine in Frankreich
verheirathete Frau der Zustimmung ihres Ehemannes zur
Fortsetzung eines nor ihrer Verheirathung in Bayern
begonnenen Rechtsstreites XXII, 286. Kuratelkonsens
für prozeßführende Klöster. XXI, 491. Landgerichtli cher
Kuratelkonsens durch Vollmachtsbeglaubigung. XXI, 445.
Streitsucht: deren Einfluß auf die Enkscheidung im
Kostenpunkte. XXIV, 92.
Streitsumme: deren Berechnung. XXV, 457. Insonderit
bei jährlichen Renten. XXV, 458. (Verichtigung hiezu.
Deogl. bei nur scheinbarer Klagenhäufung,
in Pachtrückständen. XXV. 461. Desgl. bei Zinsrückständen
als selbständlgem Klagsgegenstand. XXV, 462.
Stylisirung, irrthümliche, von Eingaben an das Einzelnrichteramt
statt an das Bezirksgericht als Kollegialgericht.
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Sukumbenzgeld der Militärpersonen. XXIV, 137.
Sulzbach: Gültigkeit der Novellen zum bayer. Landrechte
in diesem vormaligen Fürstenthume. XXII, 367.