Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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ruht;  welche  ehrenvolle  Auszeichnung  hoͤchstem  Befehle  gemaͤß  andurch  zur  oͤffentlichen

Kenntniß  gebracht  wird.
Stuttgart  den  19.  April  1854.  Schlaper.

2.  Des  evangelischen  Consistorium.
Veränderungen  bei  den  Schul-Conferenz-Direktoren  betreffend.

Unter  dem  17.  December  v.  J.  wurde  dem  Pfarrer  Enslin  zu  Erkenbrechtsweiler,
  Dekanats  Nürtingen,  die  gebetene  Entlassung  von  der  Schul-Conferenz-Direktion
ertheilt  und  an  seine  Stelle  der  Stadtpsarrer  Vaihinger  in  Grdzingen  mit  der  Leitung
  der  Schullehrer-Conferenzen  beauftragt.  '

Unter  dem  21.  Januar  d.  J.  wurde  die  durch  die  Befoͤrderung  des  Pfarrers  Herrmann
  in  Massenbach,  Dekanatamts  Brackenheim,  erledigte  Schullehrer-Conferenz-Direktorsstelle
  dem  Diakonus  Völter  in  Güglingen  übertragen.

#  Unter  dem  24  Januar  d.  J.  wurde  die  durch  die  Beförderung  des  Helfers  Heyd
erledigte  Schullehrer-Conferenz-Direktorsstelle  dem  Diakonus  Hartmann  in  Neuenstadt
  übertragen.  ·"

Den  18.  Maͤrz  d.  J.  ist  dem  Pfarrer  v.  Breitschwert  in  Unterregenbach,  Dekanatamts
  Künzelsau,  die  gebetene  Entlassung  von  seiner  Schul-Conferenz-Direktion
ertheilt,  und  an  seine  Stelle  der  Pfarrer  Witt  von  Bächlingen  ernannt  worden.

Stuttgart  den  9.  April  1835.  Mohl.

Dienst-Erledigungen.

1)  Durch  den  Tod  des  Oberamtsarztes  D.  Schuͤz  ist  die  mit  einem  Gehalt  von
550  fl.  und  einem  Schreib-Materialien-Aversum  von  10  fl.  aus  der  Staatskasse,  deßgleichen
  mit  einem  weiteren  Gehalt  von  100  fl.  und  einem  weiteren  Schreib-Materialien-Aversum
  vom  10  fl.,  so  wie  mit  einer  Pferdsration  aus  Körperschaftskassen  verbundene
  Stelle  eines  Oberamtsarztes  von  Maulbronn  in  Erledigung  gekommen.  Die
Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  der  K.  Regierung  des
Reckarkreises  zu  melden;,  wobei  bemerkt  wird,  daß  dem  Oberamtsarzt  zugleich  die
arztliche  Besorgung  des  niederen  evangelisch-theologischen  Seminars  zu  Maulbronn
gegen  eine  widerrufliche  jährliche  Belohnung  von  100  fl.  übertragen  werden  wird.