Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Strafen,  militärische.

meister  der  Armee  des  Kronpri  Für

ne  vorzüglioben  Leistungen  nr  dieser
Stellung  erhielt  er  den  Orden  pour  lo  ımerite.
  Nachdem  8.  bis  1870  Dircktor  des
Milltärökonomiedepsrtements
ıninistori:  e

to:  .  1873  abeı
der  kaiserlichen  Adnıiralität  mit  dem  Titel

ho  Ihrer  Natur  nac

den  können  oder  ‚dass
n  begangen  nn  ‚Sinen
n  Charakte  er  annehm
a  elken  die  Bestimmungen  der  allge.
meinen  (bürgerlichen),  für  letztere  diejonihen
  je8ei  lg.

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gen  der  militärise  le]
macht  sich  bei  den  Militärstrafen  aller
Zeiten  und  Nationen  #inc  ge  1]

sufrecht  zu  erbalte
grischischen
den  wir  8.
Leib  und  Leben;  Freiheitss
nicht  vor.  sbesondore  das  römisch
trafsystem  zeichnete  sich  durch  eine  wohlgeordnete
  Btafenfo  aus.
erscheint  in  denselbe
der

Unterschied  dos  Standes  und  der  Würde
gelten  liessen,  sowio  d

Boil,  doch

o  das  Krouzigen,
der  sog.  Knüppeliod  (fustuarlum),  wobel
Kameraden  über  den  Verbrecher  mit

man  zur  Zeit  des  Hoorbanns  u.
systoms  specifisch  militärische  8.  wenig

oder  gar  nicht:  die  Todesstrafe  wurd.
[3

meist

ig!  en
kam  vor.  Erst  mit  der  Entwicklung  des
Söldnerwosens  selt  dom  14.  Jahrh.  bildete
sich  allmählloh  tärstra:

strockt,  dass  der  Vorbrecher  in  die  langen
Spieaso  der  3  Gli

ihren  verschiod
rc
u.  dgl).

unterlag;  Im  17.  sehen  wir  fast  in
die  körporliche  Züchtigung
bt

e
zölllg  ©  eingebürgert.  Das  ‚Roobt  der  langen

on

und  von  jJedom  einen  Hiob  empfing.
Enge  Achnlichkeit  hiermit  hat  das  römische
  fustunrlum,  und  auch  den  Griechen
scheint  dieso  Strafart  nicht  fremd  gewesen
zu  sein  (e.  Thuc.  4,  47).

leasen).  »  ‚Gefängnier
strafe,  u.  ZW.  aan  Offzlere

,  gegen  Untorofflzloro  und  Gemeine
bei  6  Wochen  und  darunter  Garnisonge-