Strafen, militärische.
meister der Armee des Kronpri Für
ne vorzüglioben Leistungen nr dieser
Stellung erhielt er den Orden pour lo ımerite.
Nachdem 8. bis 1870 Dircktor des
Milltärökonomiedepsrtements
ıninistori: e
to: . 1873 abeı
der kaiserlichen Adnıiralität mit dem Titel
ho Ihrer Natur nac
den können oder ‚dass
n begangen nn ‚Sinen
n Charakte er annehm
a elken die Bestimmungen der allge.
meinen (bürgerlichen), für letztere diejonihen
je8ei lg.
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gen der militärise le]
macht sich bei den Militärstrafen aller
Zeiten und Nationen #inc ge 1]
sufrecht zu erbalte
grischischen
den wir 8.
Leib und Leben; Freiheitss
nicht vor. sbesondore das römisch
trafsystem zeichnete sich durch eine wohlgeordnete
Btafenfo aus.
erscheint in denselbe
der
Unterschied dos Standes und der Würde
gelten liessen, sowio d
Boil, doch
o das Krouzigen,
der sog. Knüppeliod (fustuarlum), wobel
Kameraden über den Verbrecher mit
man zur Zeit des Hoorbanns u.
systoms specifisch militärische 8. wenig
oder gar nicht: die Todesstrafe wurd.
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meist
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kam vor. Erst mit der Entwicklung des
Söldnerwosens selt dom 14. Jahrh. bildete
sich allmählloh tärstra:
strockt, dass der Vorbrecher in die langen
Spieaso der 3 Gli
ihren verschiod
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u. dgl).
unterlag; Im 17. sehen wir fast in
die körporliche Züchtigung
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zölllg © eingebürgert. Das ‚Roobt der langen
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und von jJedom einen Hiob empfing.
Enge Achnlichkeit hiermit hat das römische
fustunrlum, und auch den Griechen
scheint dieso Strafart nicht fremd gewesen
zu sein (e. Thuc. 4, 47).
leasen). » ‚Gefängnier
strafe, u. ZW. aan Offzlere
, gegen Untorofflzloro und Gemeine
bei 6 Wochen und darunter Garnisonge-