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2. Militärwesen.
Hekanntmachung.
Dem praktischen Arzte, Oberarzt der Reserve Dr. Ernst Jonas in St. Louis, ist auf Grund
des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im
* 42 Ziffer 1a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen
Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder in Canada haben.
Berlin, den 22. März 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Gallenkamp.
Bekanntmachung.
Dem praktischen Arzte, Dr. Friedrich W. Fröhling in Kansas City, ist auf Grund des
§ 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42
Ziffer 1 à bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen
auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in
Canada haben. O4
Berlin, den 22. März 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Gallenkamp.
3. Versich erungs wesen.
Bekanntmachung,
betreffend Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß § 1242 der Reichs-
versicherungsordnung.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. März 1913 auf Grund des § 1242 Nr. 1, 2 der
Reichsversicherungsordnung beschlossen, daß die 8§ 1234, 1235 Nr. 1, 88 1237, 1240, 1241 der Reichs-
versicherungsordnung mit Wirkung vom 1. Januar 1912 an gelten für
1. die im Dienste der Sparkasse, des Leihhauses oder der Zivilhospize in Metz Beschäftigten
wenn ihnen Anwartschaft auf Ruhegeld im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den
Sätzen der ersten Lohnklasse sowie auf Witwenrente nach den Sätzen der gleichen Lohn-
klasse und auf Waisenrente gewährleistet ist, oder sie lediglich für ihren Beruf aus-
gebildet werden,
2. Personen, denen auf Grund einer früheren Beschäftigung bei diesen Anstalten Ruhegeld
Wartegeld oder ähnliche Bezüge im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den Sätzen
der ersten Lohnklasse bewilligt sind und daneben eine Anwartschaft auf Hinterbliebenon-
fürsorge in dem zu Nr. 1 angegebenen Umfang gewährleistet ist.
Berlin, den 22. März 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.