Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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16. Kupfersulfat (Kupfervitriol). 
Kupfersulfat besteht in blauen Kristallen oder ist ein weißlich blaues Kristallpulver. Es löst 
sich in Wasser mit hellblauer Farbe. Tropft man in die Lösung vorsichtig Ammoniakflüssigkeit, so 
scheidet sich zunächst ein hellblauer Niederschlag aus, der sich bei Zusatz von mehr Ammoniakflüssigkeit 
mit tiefdunkelblauer Farbe wieder auflöst. Baryumnitratlösung ruft in der wässerigen Auflösung von 
Kupfervitriol einen weißen Niederschlag hervor, der sich in verdünnter Salpetersäure nicht löst. 
Kupfersulfat ist giftig! 
17. Mennige (Bleimennige). 
Mennige ist auf seine Färbfähigkeit zu prüfen. 
Zur Herstellung einer Salzmischung, die 0,75 v. H. Mennige enthält, wägt man 3 g der als 
Vergällungsmittel vorgeführten Mennige und 97 g feines trockenes Tafelsalz ab und vermischt beides 
gründlich durch Schütteln in einer völlig trockenen verschlossenen Glasflasche. Von dem Gemische wiegt 
man dann 25 8g ab und vermischt sie in gleicher Weise mit 75 g feinem trockenen Tafelsalz. Ebenso 
verfährt man mit dem amtlich gelieferten Mennigemuster. Wenn die Mischung des Salzes mit der 
als Vergällungsmittel gelieferten Mennige nicht merklich heller ist als die Mischung des Salzes mit 
dem amtlichen Mennigemuster, so ist die Lieferung als Vergällungsmittel zuzulassen. 
Wegen der Unterscheidung von Bleimennige und Eisenmennige (Eisenoxyd) siehe Ziffer 8 vor- 
letzter Absatz (Eisenoxyd). 
Mennige ist giftig! 
18. Mineralöle. 
Zur Salzvergällung sind nur hochsiedende, stark riechende Mineralöle, wie stark riechendes 
Brennpetroleum, Braunkohlenöl, Paraffinöl, Schieferöl, Solaröl, Torföl, Gasöl zuzulassen. Die Ole 
sollen einen Entflammungspunkt von nicht unter 21° C. besitzen. Im Zweifelsfalle sind sie nach der 
amtlichen Vorschrift durch einen geeigneten Sachverständigen auf ihre Brauchbarkeit zu prüfen. 
19. Natriumbikarbonat 
(doppeltkohlensaures Natrium). 
Natriumbikarbonat ist ein weißes Pulver. Es löst sich beim Kochen mit Wasser unter Ent- 
wickelung von Kohlensäure auf, was sich durch Aufbrausen kund gibt. Die Lösung färbt rotes Lackmus- 
papier blau. 
20. Natriumbisulfat 
(saures schwefelsaures Natrium). 
Natriumbisulfat besteht in ziemlich farblosen durchscheinenden Kristallen oder undurchsichtigen 
Stücken. Die wässerige Lösung rötet blaues Lackmuspapier. Mischt man etwas Natriumbisulfat mit 
Kochsalz (Natriumchlorid) zu ungefähr gleichen Teilen, und erhitzt man etwa eine Messerspitze von dem 
Gemisch in einem Probierröhrchen bis zum Schmelzen, so entwickelt sich stechend riechendes Salz- 
säuregas, welches beim Austreten aus dem Röhrchen mit der Feuchtigkeit der Luft weiße Nebel bildet 
die angefeuchtetes blaues Lackmuspapier röten. 
Wegen der ätzenden, besonders die Augenschleimhäute angreifenden Wirkung der bei Ver— 
wendung von heißem oder freie Schwefelsäure enthaltendem Natriumbisulfat sich entwickelnden Gase- 
ist bei Vergällungen mit diesem Mittel besondere Vorsicht geboten. 
21. Natriumsulfat 
(schwefelsaures Natrium). 
a) Kristallisiertes Natriumsulfat (Glaubersalz) besteht in farblosen, durchscheinenden, an 
der Luft verwitternden Kristallen. Es schmilzt beim Erhitzen im einseitig geschlossenen Glasröhrchen 
unter Abgabe von Wasser, verflüchtigt sich aber bei stärkerem Erhitzen nicht. Es ist in Wasser leicht 
löslich. Die wässerige Lösung gibt auf Zusatz einer Lösung von Baryumnitrat einen weißen Nieder- 
schlag, der sich beim Hinzufügen von verdünnter Salzsäure oder Salpetersäure nicht wieder löst.
	        
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