Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Beispiel. 
50 cem einer wässerigen Lösung von 50 g Soda in 1 Liter Wasser verbrauchen, mit Methyl- 
orangelösung versetzt, bis zum Eintritt der Rotfärbung 28 cem Normalschwefelsäure. Dementsprechend 
müssen von dieser Soda 3,4 kg zur Vergällung von 100 kg Saljz verbraucht werden. 
Tafel zur Ermittelung der Gewichtsmenge Soda, welche zur Vergällung von 
1 dz Salz erforderlich ist. 
  
  
  
  
  
  
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 
der verbrauchten der auf 100 kg der verbrauchten der auf 100 kg 
cem Normal- Salz zu verwendenden cem Normal- Salz zu verwen- 
schwefelsäure") kux Soda schwefelsäure") denden kg Soda 
1 2 1 2 J 
17 5,5 33 2,8 
18 5,2 34 2,8 
19 4,9 35 2,7 
20 6 *k7 36 26 
21 4.5 37 2,5 
22 r 48 38 2,5 
23 4,1 39 2,4 
24 35 10 25 
25 3,8 41 2,3 
26 3,6 42 2,2 
27 3,5 43 2,2 
28 3,4 44 2,1 
29 3,2 45 2,1 
30 3,1 46 und mehr 2,0 
31 3,0 
32 2,9 
  
*) Bruchteile der Schwefelsäureverbrauchszahl bleiben unberückfichtigt. 
3. Lagerung der Soda. 
Nach der Vorbemerkung zu Anlage 2 ist Soda, die unter amtlichem Verschlusse gehalten wird, 
längstens nach Monatsfrift erneut auf ihren Gehalt an Natriumkarbonat zu prüfen. Für die Lagerung 
sind folgende Vorschriften zu beachten: 
a) Die Soda ist bei der Lieferung unter Angabe ihres Gewichts der Zollbehörde anzu- 
melden. 
b) Die Lagerräume müssen dicht verschließbar und völlig trocken sein. 
c) Die Soda ist vor der Einlagerung nach der Anweisung unter 2 zu prüfen. Uber das 
Ergebnis ist nach Maßgabe des nachstehenden Musters in Jahresabschnitten sorgfältig 
Buch zu führen. Die Anschreibungen sind am Jahresschluß abzuschließen, etwa nicht 
verbrauchte Sodamengen sind für das folgende Rechnungsjahr vorzutragen. Rest- 
bestände sind getrennt zu lagern und zunächst zu verbrauchen. Vermischungen mit frisch 
eingelagerter Soda sind unzulässig.
	        
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