Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Bestimmungen 
für die Vornahme einer Zwischenzählung der Schweine in den Jahren 1913 und 1914. 
1. Am 2. Juni 1913 und am 1. Juni 1914 findet eine Zählung der Schweine statt. Die 
Zählung, welcher die für die Vornahme der kleinen Viehzählungen geltenden Bestimmungen zugrunde 
zu legen sind, erstreckt sich auf 
Schweine: 
1. unter ½ Jahr alt; 
2. ½ bis 1 Jahr alt, 
darunter sind 
a) Zuchteber, 
b) Zuchtsauen; 
3. 1 Jahr alt und älter, 
darunter sind 
a) Zuchteber, 
6) Zuchtsauen. 
2. Dem Kaiserlichen Statistischen Amte ist eine vorläufige Ubersicht der Zählungsergebnisse 
nebst den von den Bundesstaaten erlassenen Ausführungsvorschriften bis zum 1. Juli, die endgültige 
Zusammenstellung der Ergebnisse bis zum 1. Oktober des Jahres, in dem die Zählung stattfindet, ein- 
zusenden. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Jnlius Sittenfeld, Hofbuchdrucker, in Berlin.
	        
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