Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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6. Die Feder kann auf Wunsch nach ihrer Prüfung entweder im Indikator oder in 
einem dazu geeigneten Apparat einer halb- bis einstündigen Dauerbelastungsprobe durch an- 
dauernd zwangsläufiges Spannen und Entspannen innerhalb der zulässigen Belastungsgrenze 
unterworfen werden. Der Federmaßstab darf sich durch diese Probe nicht ändern. 
7. Der Durchmesser des Indikatorkolbens wird bei Zimmertemperatur gemessen. 
Stempelung, Gebühren, Abfertigungsfristen. 
15. 
Barometer, Manometer, Vakuummeter und Indikatoren, welche den vorstehenden Be- 
stimmungen entsprechen und insbesondere die vorgeschriebenen Fehlergrenzen einhalten, werden zur 
Kennzeichnung der vollzogenen Prüfung mit dem Stempelzeichen PTR und der Jahreszahl versehen. 
Bei Manometern und Vakuummetern werden außerdem die Deckelschrauben (vgl. § 11 
Abs. 3) mittels durchzogener Schnur und Bleisiegel mit gleichem Stempel gesichert. 
. 16. 
Die Prüfungsgebühren betragen: 
1. Barometer. 
Quecksilberbarometer. 
a) Für Prüfung eines Barometers durch Vergleichung mit einem Normal- 
barometer bei atmosphärischem Druck einschließzlich der Prüfung des zu- 
gehörigen Thermometers 5,00 4 
5) Für andere Arbeiten, wie z. B. Bestimmung des Vakuums, je nach 
Fir amgere gemäß §13 der allgemeinen Prüfungsbestimmungen (Zentral- 
blatt für 1910 S. 104), nach welchem für jede Arbeitsstunde eines wissen- 
schaftlichen Beamten 5 J/, für die eines anderen Beamten 2,50 A4 an- 
gesetzt wird. 
Aneroidbarometer. 
c) Für Ermittelung der Standkorrektion bei gewöhnlichem Druck 38,00 
3 Für Ermittelung der Temperaturkorrektion bei gewöhnlichem Druck- 2,00 
e) Für Ermittelung der Temperaturkorrektion bei niederem Druck 4,00 
l) Für Vergleichung mit dem Qluecksilberbarometer einschließlich Er- 
mittelung der Temperaturkorrektion 
bis 700 mm abwärts an 5 Stellen 9V900 
= 600 — . 5 " .. 122000 
é. 500 - -7bi38 - ......15,oo- 
-400- " 10 . 18,,00 
Jede Stelle mehr 1,20 
g) Für Richtigstellung des Aneroidbarometers bei atmosphärischem Druck 
(vgl. § 5 Abs. 3) 1,00 
h) Für Aneroide, die sich bei der Prüfung als. unzulässig gezeigt haben, wird die 
Hälfte der satzmäßigen Gebühren berechnet. 
i) Für andere Arbeiten, wie z. B. Prüfung von Registrierbarometern, Prüfung auf 
elastische Nachwirkung bei verschiedenen Drucken, je nach Zeitaufwand, wie unter 1b. 
2. Manometer und Vakuummeter. 
a) Für Prüfung kleinerer Manometer verschiedenen Druckumfanges (z. B. solche für 
Reduzierventile, Gasbehälter usw.) 
an einer Skalenstelll 1,50 A 
an 2 bis 3 Skalenstellen 3,00 
für jede weitere Skalenstelle . 1,00 
b) Für alle anderen Manometer für jedes Stück mindestens 6,00
	        
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