Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Der Bundesrat hat in der Sitzung am 18. Juni d. J. beschlossen: 
Gemäß 8 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines 
zollfreien Veredelungsverkehrs mit im Inland gewonnenem Zement — Tarifnummer 230 — 
und inländischem ungeformtem Stabeisen (Rundeisen) — Tarifnummer 785 —, woraus im 
hamburgischen Freihafengebiet unter Mitverwendung inländischer Zusatzstoffe, wie Kies und 
Granitgrus, im Staatsbetrieb einfarbige ungeschliffene usw. Zementsteine und Zementplatten 
mit und ohne Eiseneinlagen Tarifnummer 698 — zur Verwendung in den im Zoll- 
gebiete gelegenen hamburgischen Häfen hergestellt werden sollen, die Voraussetzungen des 
5 3 der Veredelungsordnung vorliegen. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerftellen. 
Königreich Preußen. 
Das Zollamt 1l Guttentag im Bezirke des Hauptzollamts Lublinitz ist aufgeboben, das Zoll- 
amt 1I Wiedenbrück im Bezirke des Hauptzollamts Minden in ein Zollamt 1 umgewandelt worden. 
Bei dem Zollamt ! Pyrmont im Bezirke des Hauptzollamts Lemgo ist eine allgemeine öffent- 
liche Niederlage errichtet worden. 
Erteilt: 
dem Zollamt 1 Duisburg Parallelhafen im Bezirke des Hauptzollamts Duisburg die Be- 
fugnis zur Erhebung von Ubergangsabgaben für Bier sowie zur Ausfertigung und Erledigung von 
Übergangsscheinen über Bier; 
dem Zollamt I Eilenburg im Bezirke des Hauptzollamts Mühlberg a. E. die Befugnis zur 
Ausfertigung von Begleitscheinen über Essigsäure, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß oder in 
Eisenbahntopfwagen versandt wird; 
dem Zollamt !l Haynau im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über die im § 1 des Leuchtmittelsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 bezeichneten 
Beleuchtungsmittel; 
dem Zollamt 1 Leibitsch im Bezirke des Hauptzollamts Thorn die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen 1 der Zollabfertigungsstelle a. d. Weichsel in Thorn über Gerste für die 
Leibitscher Mühle:; 
dem Zollamt ! Mettmann im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur Erledi- 
gung von Zollbegleitscheinen 1 über folgende, für Peter Wolters in Mettmann eingehende Waren: 
Maschinen und Maschinenteile, Kratzendraht, Kratzenband aus Leder, Schmirgel, Schmirgelsteine und 
Schmirgelleinen oder Schmirgelband; 
dem Zollamt 1 Mülheim a. d. Ruhr Bahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Essen die Be- 
fugnis zur Abfertigung von Kakaowaren, die gegen Abgabenvergütung ausgeführt werden sollen; 
dem Zollamt 1 Oberhausen im Bezirke des Hauptzollamts Essen die Befugnis zur Erledigung 
von Fenbesleitscheinen 1 und Begleitzetteln über rohen Kaffee für die Firma Gebr. Scheulen in 
erhausen; 
dem Zollamt II Sangerhausen im Bezirke des Hauptzollamts Nordhausen die Befugnis 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren, die im Veredelungs-, Ausbesserungs= und Rückgut- 
verkehr für die Sangerhauser Aktien-Maschinenfabrik und Eisengießerei in Sangerhausen, sowie über 
Holzwaren, Papier= und Pappwaren und Porzellan und porzellanartige Waren der Abschnitte 10, 
11 und 14 des Zolltarifs, die aus Japan für den Kaufmann Paul Steinbrecht in Wallhausen bei 
Sangerhausen eingehen; 
dem Zollamt I Witten im Bezirke des Hauptzollamts Hagen (Westf.) die Befugnis, Begleit- 
zettel und Zollbegleitscheine 1 über die für das Gußstahlwerk in Witten zum Veredelungsverkehr be- 
stimmten Eisenbahnwagenladungen von ausländischem Roh., Alt= und Brucheisen zu erledigen und 
Zollbegleischeine I über die im Veredelungsverkehr von der genannten Firma hergestellten Erzeugnisse 
auszufertigen. 
96.
	        
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