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Der Bundesrat hat in der Sitzung am 18. Juni d. J. beschlossen:
Gemäß 8 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines
zollfreien Veredelungsverkehrs mit im Inland gewonnenem Zement — Tarifnummer 230 —
und inländischem ungeformtem Stabeisen (Rundeisen) — Tarifnummer 785 —, woraus im
hamburgischen Freihafengebiet unter Mitverwendung inländischer Zusatzstoffe, wie Kies und
Granitgrus, im Staatsbetrieb einfarbige ungeschliffene usw. Zementsteine und Zementplatten
mit und ohne Eiseneinlagen Tarifnummer 698 — zur Verwendung in den im Zoll-
gebiete gelegenen hamburgischen Häfen hergestellt werden sollen, die Voraussetzungen des
5 3 der Veredelungsordnung vorliegen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerftellen.
Königreich Preußen.
Das Zollamt 1l Guttentag im Bezirke des Hauptzollamts Lublinitz ist aufgeboben, das Zoll-
amt 1I Wiedenbrück im Bezirke des Hauptzollamts Minden in ein Zollamt 1 umgewandelt worden.
Bei dem Zollamt ! Pyrmont im Bezirke des Hauptzollamts Lemgo ist eine allgemeine öffent-
liche Niederlage errichtet worden.
Erteilt:
dem Zollamt 1 Duisburg Parallelhafen im Bezirke des Hauptzollamts Duisburg die Be-
fugnis zur Erhebung von Ubergangsabgaben für Bier sowie zur Ausfertigung und Erledigung von
Übergangsscheinen über Bier;
dem Zollamt I Eilenburg im Bezirke des Hauptzollamts Mühlberg a. E. die Befugnis zur
Ausfertigung von Begleitscheinen über Essigsäure, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß oder in
Eisenbahntopfwagen versandt wird;
dem Zollamt !l Haynau im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über die im § 1 des Leuchtmittelsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 bezeichneten
Beleuchtungsmittel;
dem Zollamt 1 Leibitsch im Bezirke des Hauptzollamts Thorn die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen 1 der Zollabfertigungsstelle a. d. Weichsel in Thorn über Gerste für die
Leibitscher Mühle:;
dem Zollamt ! Mettmann im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen 1 über folgende, für Peter Wolters in Mettmann eingehende Waren:
Maschinen und Maschinenteile, Kratzendraht, Kratzenband aus Leder, Schmirgel, Schmirgelsteine und
Schmirgelleinen oder Schmirgelband;
dem Zollamt 1 Mülheim a. d. Ruhr Bahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Essen die Be-
fugnis zur Abfertigung von Kakaowaren, die gegen Abgabenvergütung ausgeführt werden sollen;
dem Zollamt 1 Oberhausen im Bezirke des Hauptzollamts Essen die Befugnis zur Erledigung
von Fenbesleitscheinen 1 und Begleitzetteln über rohen Kaffee für die Firma Gebr. Scheulen in
erhausen;
dem Zollamt II Sangerhausen im Bezirke des Hauptzollamts Nordhausen die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren, die im Veredelungs-, Ausbesserungs= und Rückgut-
verkehr für die Sangerhauser Aktien-Maschinenfabrik und Eisengießerei in Sangerhausen, sowie über
Holzwaren, Papier= und Pappwaren und Porzellan und porzellanartige Waren der Abschnitte 10,
11 und 14 des Zolltarifs, die aus Japan für den Kaufmann Paul Steinbrecht in Wallhausen bei
Sangerhausen eingehen;
dem Zollamt I Witten im Bezirke des Hauptzollamts Hagen (Westf.) die Befugnis, Begleit-
zettel und Zollbegleitscheine 1 über die für das Gußstahlwerk in Witten zum Veredelungsverkehr be-
stimmten Eisenbahnwagenladungen von ausländischem Roh., Alt= und Brucheisen zu erledigen und
Zollbegleischeine I über die im Veredelungsverkehr von der genannten Firma hergestellten Erzeugnisse
auszufertigen.
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