Manteuffel soll Negierungsgewalt in Holstein übernehmen: 529
Sollte dies nicht der Fall sein, so würden wir in die Lage kommen, an die Kaiserlich
Ölterreichische Regierung ein Ultimatum zu richten, in welchem wir die Surücknahme des am
1. d. M. in der Bundesversammlung getanen Schrittes und eine ernsthafte vollständige Ent-
waffnung nach Maßgabe unserer Eröffnung nach Wien vom 21. April fordern würden; und
wenn, wie m befürchten, Österreich diesen unseren Sorderungen nicht gerecht würde, so wäre
für uns die Veranlassung zu einem aktiven kriegerischen Vorgeben gegen Österreich mit ge-
bieterischer Rotwendigkeit vorhanden.
Ew. pp. wollen diese Mitteilung ihrem Wortlaut nach nur als eine vertrauliche, u Öhrer
Orientierung bestimmte anfehen; zugleich aber aus dem Inhalt Veranlassung nebmen, sich in
diesem Sinne über die Auffassung der Kaiserlichen Regierung auszusprechen.
*373. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel.
[Eigenhändiges Konzept.]
Berlin, den 6. Juni 1866.
Werthber telegraphirt, daß Gablenz telegrlaphisch) berichtet habe, Sie würden in Hol-
stein einrückeen. Gablenz habe Weifung, militärischen Conflict jetzt m vermeiden. Neue
Granzösische Eröffnungen in Wien erwartet; d eßbalb möchte ich, doß wenigstens Position von
uns in Holstein genommen wäre, bevor neue Unterbandlungen etwa die Action wieder
bemmen.
*326. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Lsedom.
[ESigenbhändiges Konzept.]
# Berlin, den 6. Juni 1866.
Manteuffel ist durch Könligliche) Ordre heut ermächtigt zur Wahrung der Rechte Preu-
hens in Holfstein einzurückten. Es ist ungewiß, ob die Oestreicher ihn oder uns in Schlesien
dann angreifen. Werther glaubt, Gablenz babe Befebl, militärischen Conflict noch zu ver-
meiden. Karolpyi deutet mir das Gegentbeil an.
* 37. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel.
(Konzept von der Hand des Bortragenden Rats Abebken)
Berlin, den 7. Juni 1866.
Wenn, wie vorausjusehen ist, Ihr Protest gegen die Einberufung der holsteinischen
Stände kein praktisches Rejultat hat, so wollen Seine WMajestät der König, dah Ew. pp.
eine Droklamation erlassen, wodurch Sie zur Wahrung der bedrohten Vechte Seiner Ma-
jestät des Königs die oberste Regierungsgewalt auch im Herjogtum Holstein in die Hand
nehmen und in letzterem Herzogtum, Jobald es Ihnen erforderlich scheint, den Kriegszustand
verkündigen mit dem Befehl, daß den Anordmungen der Wilitärgewalt überall unweigerlich
und bei Strafe Folge zu leiften sei.
V.