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Verzeichnis
der Reichsaussichtsbeamten für Zoll= und Steuersachen, ihrer Bezirke und der Abgaben-
zweige usw., für deren Beaussichtigung sie zuständig sind.
Die den Direktivbehörden (in Preußen einschließlich der als Teile der Direktivbehörden an-
zusehenden Stempel= und Erbschaftssteuerämter) beigeordneten Reichsbevollmächtigten für Zölle und
Steuern und für die Erbschaftssteuer sowie die den örtlichen Zoll- und Steuerbehörden beigeordneten
Stationskontrolleure überwachen die Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens bei Erhebung und Ver-
waltung der Zölle und gemeinschaftlichen Abgaben. Die Reichsaufsicht in Zuwachssteuer-, Erbschafts-
steuer= und Wehrbeitragsangelegenheiten wird nur von den Reichsbevollmächtigten — nicht auch von
den Stationskontrolleuren — ausgeübt.
A. Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern.
(Zuständig für sämtliche von den aufgeführten Direktivbehörden verwalteten Reichsabgabenzweige, soweit nicht unter B
etwas anderes angegeben ist.)
Herrmann, Königl. Sächsischer Geheimer Finanzrat zu Königsberg i. Pr., beigeordnet den Königl.
Preußischen Oberzolldirektionen zu Königsberg i. Pr. und Danzig und den Königl. Preußischen
Regierungspräsidenten, den Regierungen und den Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungs-
kommissionen zu Königsberg i. Pr., Gumbinnen, Allenstein, Danzig und Marienwerder.
Volk, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Berlin, beigeordnet der Königl. Preußischen Ober-
zolldirektion zu Berlin.
Wittstein, hamburgischer Ober-Regierungsrat zu Stettin, beigeordnet den Königl. Preußischen Ober-
zolldirektionen zu Stettin und Posen und den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Re-
gierungen und den Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungskommissionen zu Stettin, Köslin,
Stralsund, Posen und Bromberg.
Ebert, Königl. Sächsischer Oberfinanzrat zu Breslau, beigeordnet der Königl. Preußischen Oberzoll-
direktion zu Breslau.
Noö, Großherzogl. Badischer Geheimer Finanzrat zu Magdeburg, beigeordnet der Königl. Preußischen
Oberzolldirektion zu Magdeburg, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den Regierungen
und den Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungskommissionen zu Magdeburg, Merseburg
und Erfurt, der Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll= und Steuerverein zu Erfurt, dem
Großherzogl. Sächsischen Generalzolldirektor zu Erfurt, dem Vorstand der Rechnungsrevision im
Finanzdepartement des Großherzogl. Sächsischen Staatsministeriums zu Weimar, dem Herzogl.
Sächsischen Staatsministerium, Abteilung der Finanzen zu Meiningen, dem Kommissar für den
Wehrbeitrag des Herzogl. Sächsischen Ministeriums, Abteilung der Finanzen zu Altenburg, dem
Herzogl. Sächsischen Staatsministerium, Departement IV, und dem Herzogl. Sächsischen Staats-
ministerium, Abteilung für den Wehrbeitrag zu Gotha, dem Herzogl. Anhaltischen Zolldirektor
zu Magdeburg, dem Fürstlich Schwarzburgischen Ministerium, Finanzabteilung zu Sondershausen,
dem Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungskommission zu Rudolstadt, der Fürstlich Reuß-
Plauischen Landesregierung zu Greiz und dem Fürstlich Reuß-Plauischen Landessteueramte zu Gera.
Wiesinger, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Altona, beigeordnet der Königl. Preußischen
Oberzolldirektion zu Altona, der Großherzogl. Mecklenburgischen Oberzolldirektion zu Schwerin
und dem lübeckischen Oberzolldirektor zu Altona sowie wegen der Zuwachssteuer dem Königl.
Preußischen Regierungspräsidenten zu Schleswig.
Bornscheuer, Großherzogl. Hessischer Geheimer Ober-Finanzrat zu Hannover, beigeordnet der Königl.
Preußischen Oberzolldirektion zu Hannover, den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten, den
Regierungen und den Vorsitzenden der Einkommensteuer--Berufungskommissionen zu Hannover,
Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück und Aurich und der Herzogl. Braunschweig-Lüne-
burgischen Zoll- und Steuerdirektion zu Braunschweig.
Wohmann, Geheimer Regierungsrat in der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen] zu Münster i. W.,
beigeordnet der Königl. Preußischen Oberzolldirektion zu Münster i. W., den Königl. Preußischen
Regierungspräsidenten, den Regierungen und den Vorsitzenden der Einkommensteuer-Berufungs-
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