Full text : Bismarck und das päpstliche Rom.

Im  Reichstage  des  Norddeutschen
Bundes

„Der  frühere  Deutsche  Bund“,  hieß  es  in  der  Ansprache,
die  Bismarck  unterm  15.  Dezember  1866  an  die  in  Berlin  versammelten
  Bevollmächtigten  der  Regierungen,  welche  die  Verfassung
  des  Norddeutschen  Bundes  vereinbaren  sollten,  richtete,
„erfüllte  in  zwei  Richtungen  die  Zwecke  nicht,  für  welche  er
geschlossen  war:  er  gewährte  seinen  Mitgliedern  die  versprochene
Sicherheit  nicht  und  er  befreite  die  Entwicklung  der  nationalen
Wohlfahrt  des  deutschen  Volkes  nicht  von  den  Fesseln,  welche
die  historische  Gestaltung  der  inneren  Grenzen  Deutschlands
ihr  anlegten.

„soll  die  neue  Verfassung  diese  Mängel  und  die  Gefahren,
welche  sie  mit  sich  bringen,  vermeiden,  so  ist  es  nötig,  die  verbündeten
  Staaten  durch  Herstellung  einer  einheitlichen  Leitung
ihres  Kriegswesens  in  ihrer  auswärtigen  Politik  fester  zusammenzuschließen
  und  gemeinsame  Organe  der  Gesetzgebung  auf  dem
Gebiete  der  gemeinsamen  Interessen  der  Nation  zu  schaffen.“

Bismarck  war  der  letzte,  zu  verkennen,  und  machte  kein
Hehl  daraus,  daß  die  Opfer,  welche  mit  der  Herstellung  gleicher
Pflichten  und  Rechte  aller  Teile  der  Bevölkerung  des  gemeinsamen
  Vaterlandes  verbunden  waren,  überall  da  schwer  empfunden
  werden  mußten,  wo  die  bisherige  Ungleichheit  der  Leistungen
  lokale  Privilegien  zum  Nachteile  der  Gesamtheit  mit
sich  brachte.

In  der  Thronrede,  mit  welcher  König  Wilhelm  den  Reichstag
  des  Norddeutschen  Bundes  (am  24.  Februar  1867)  eröffnete,
ward  die  in  Aussicht  genommene  neue  Ordnung  begründet  mit
den  Worten: