Im Reichstage des Norddeutschen
Bundes
„Der frühere Deutsche Bund“, hieß es in der Ansprache,
die Bismarck unterm 15. Dezember 1866 an die in Berlin versammelten
Bevollmächtigten der Regierungen, welche die Verfassung
des Norddeutschen Bundes vereinbaren sollten, richtete,
„erfüllte in zwei Richtungen die Zwecke nicht, für welche er
geschlossen war: er gewährte seinen Mitgliedern die versprochene
Sicherheit nicht und er befreite die Entwicklung der nationalen
Wohlfahrt des deutschen Volkes nicht von den Fesseln, welche
die historische Gestaltung der inneren Grenzen Deutschlands
ihr anlegten.
„soll die neue Verfassung diese Mängel und die Gefahren,
welche sie mit sich bringen, vermeiden, so ist es nötig, die verbündeten
Staaten durch Herstellung einer einheitlichen Leitung
ihres Kriegswesens in ihrer auswärtigen Politik fester zusammenzuschließen
und gemeinsame Organe der Gesetzgebung auf dem
Gebiete der gemeinsamen Interessen der Nation zu schaffen.“
Bismarck war der letzte, zu verkennen, und machte kein
Hehl daraus, daß die Opfer, welche mit der Herstellung gleicher
Pflichten und Rechte aller Teile der Bevölkerung des gemeinsamen
Vaterlandes verbunden waren, überall da schwer empfunden
werden mußten, wo die bisherige Ungleichheit der Leistungen
lokale Privilegien zum Nachteile der Gesamtheit mit
sich brachte.
In der Thronrede, mit welcher König Wilhelm den Reichstag
des Norddeutschen Bundes (am 24. Februar 1867) eröffnete,
ward die in Aussicht genommene neue Ordnung begründet mit
den Worten: