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3. Allgemeine Verwaltungssachen.
Bekanntmachung.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 45 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom
30. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 381) den nachstehenden Anderungen des Geschäftsregulativs des
Bundesamts für das Heimatwesen die Bestätigung erteilt.
Berlin, den 14. August 1914.
Der Stellvertreter des
Reichskanzlers.
Delbrück.
Die §§ 7 und 12 des Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges bei dem Bundesamte
für das Heimatwesen (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1873 S. 4) erhalten folgende Fassung:
F§ 7.
Uber die öffentliche Sitzung wird durch einen vereidigten Protokollführer eine
Verhandlung aufgenommen, welche die wesentlichen Vorgänge enthalten muß und von
dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
8 12.
· Den Vorsitzenden vertritt im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung der vom
Reichskanzler aus der Zahl der Mitglieder des Bundesamts bestellte Vertreter.
4. Polize
iwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
.
Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die datum
" Ausweisung .
s-— der Bestrafung. Ausweisungs-
2 der Ausgewiesenen. stasung beschlossen hat. ie
1 2 I 8 4 5 6
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Franz Besucha, geboren am 8. Oktober 1879 zu Lobes,/gemeinschaftlicher Königlich Preußischer /9. Juni 1914.
Schlosser, Bezirk Münchengrätz, Böhmen, orts= schwerer Diebstahl Regierungspräsident zu
1 angehörig ebendaselbst, österreichischer (3 Jahre Zuchthaus, Potsdam,
Staatsangehöriger, laut Erkenntnis vom
b. Dezember 1910),
Großherzoglich Hessisches 28. Mai 1914
2 Dapvid Stein,
Bügler,
geboren am 16. März 1885 zu Charkow,
Gouvernementgleichen Namens, Ruß-
land, rusfischer Staatsangehöriger,
schwerer Diebstahl
4 Jahre Zuchthaus, Kreisamt Mainz,
laut Erkenntnis vom
1. September 1909),
81°