Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1872. (21)

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Umseitig  bezeichnetes  eine  Kollo  ist.  beut.  Nachmittags  3  Uhr  unter  Verschluß
  ven  hier  abgelassen  und  nunmehr  binnen  acht  Tagen  der  Orts-Einuchmorci
  zu  Mepwenkeeim  behufs  Kontrolirung  des  Ausgangs  zu  gestellen.

Berlin,  den  8#en  Januar  1873

(Stempel.)  (Firma.)
(Unterschriften.)

Daß  das  umseitig  bezeichuete  eine  Kollo,  welches  unter  Nr.  2  des  Ausgangs-Registers
  nachgewiesen  wird,  nach  Abnahme  des  unverletzt  befundenen  Verschlusses
  über  die  Grenze  ausgeführt  worden  ist,  wird  hiermit  bescheinigt.

lleppenheim,  den  1  2½n  Jannaur  1873.

(Stempel.)  (Firm.)
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Oder

         
  

feilig  bezeichnete  Kolli  sind  in  den  Güterwagen  Nr.  r
Eisenbahn  verladen  rheut  mittag  Uhr,  mit  Schlössern  (Serie)
verschlossen,  der  Eisenbahn-  lung  zur  Vorführung  binnen  Tagen  bei  dem
Amie  zu  übergeben  !  ist.
ie

(Etempel.)

Der  ichnete  Güterwagen  ist  am  *  innge  Uhr  hier
eingetroffen  und  na  hme  des  unverletzten  Daschlusso  sofort  über  die  Grenze
ausgegangen.  Die  Ausfuhr  Lachter  Kolli  ist  demnach  erfolgt  und  im
Ausgangs-Register  unter  Rr.

en  ten

  
  

(Stempel.)

ingangs-Hescheinigun
(für  ng  inM  ug.

Daß  das  oben  bezeichnete  eine  Kollo  mit  Vier  in  Flaschen  gefüllt  hier
eingegangen  ist,  wird  hierdurch  bescheinigt.
elbe  erg,  den  134½ü  Januar  15:3
(Stempel.)  (Firma.)
(Unterschristen.)