Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

Muster  A.  (Zu  88  10  u.  12.)

Aberweisungslchein.

Bei  in
wurde  von  dem  Unterzeichneten  heute  ein  (Kennzeichen:

)  wegen  folgender  Erscheinungen:

beanstandet.
Die  weitere  Beschau  des  hat  durch  den  zuständigen
Tierarzt  in  ,  dem  dieser  Uberweisungsschein

  vorzulegen  ist,  zu  erfolgen.

den  Laien-Fleischbeschaner.

Anmerkung.  Dieser  Überweisungsschein  ist  dem  Laien-Fleischbeschauer  mit  einem  entsprechenden  Vermerk
zurückzugeben,  wenn  der  Besitzer  des  Schlachtstückes  von  dessen  Verwendung  als  Nahrungsmittel
  für  Menschen  absieht.